Planung des Rückbaus der Prozessstufe Uranentsorgung der Aufbereitungsanlage für Flutungswasser am Standort Königstein der Wismut GmbH
Auftraggeber: Wismut GmbH · Chemnitz
Wismut GmbH hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Gohrisch am 31.12.2023 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 31.12.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 31.12.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Planung des Rückbaus der Prozessstufe Uranentsorgung der Aufbereitungsanlage für Flutungswasser am Standort Königstein der Wismut GmbH
- Wo
- Gohrisch, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 23.07.2019 bis 31.12.2028
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.12.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAuf der Basis der Ausgangsunterlagen und eigener fachlicher Überlegungen sind der Rückbau der Prozessstufe Uranentsorgung (UE) (Demontage/Abbruch) und der technologisch dazugehörenden Rohrleitungstrassen, der Beckenwirtschaft und der nicht mehr benötigten Anlagenteile der Prozessstufe Wasserbehandlung sowie die Sanierung der Fläche bis zu den vorgegebenen Grenzen zu planen. Ziele der Planungsleistung sind die Erstellung einer Genehmigungsplanung, die als Antragsunterlage bei den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Arbeiten eingereicht werden muss, sowie die Erstellung der Ausführungsunterlagen inkl. der Leistungsverzeichnisse für die Vergabe der Leistungen, nach Vorlage und unter Beachtung der behördlichen Genehmigungen und Bescheide. Bei der Erstellung der Genehmigungsplanung ist zu beachten, dass diese als wesentliche Antragsunterlage alle Anforderungen für die Anzeige nach § 15 …
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Auf der Basis der Ausgangsunterlagen und eigener fachlicher Überlegungen sind der Rückbau der Prozessstufe Uranentsorgung (UE) (Demontage/Abbruch) und der technologisch dazugehörenden Rohrleitungstrassen, der Beckenwirtschaft und der nicht mehr benötigten Anlagenteile der Prozessstufe Wasserbehandlung sowie die Sanierung der Fläche bis zu den vorgegebenen Grenzen zu planen. Ziele der Planungsleistung sind die Erstellung einer Genehmigungsplanung, die als Antragsunterlage bei den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Arbeiten eingereicht werden muss, sowie die Erstellung der Ausführungsunterlagen inkl. der Leistungsverzeichnisse für die Vergabe der Leistungen, nach Vorlage und unter Beachtung der behördlichen Genehmigungen und Bescheide. Bei der Erstellung der Genehmigungsplanung ist zu beachten, dass diese als wesentliche Antragsunterlage alle Anforderungen für die Anzeige nach § 15 Absatz 3 BlmSchG zur Einstellung des Betriebes und zum Rückbau der UE, den Antrag auf bergrechtliche Zulassung des Vorhabens, den Strahlenschutzgenehmigungsantrag zum Verkehr mit radioaktiven Stoffen bei diesem Vorhaben und die Bauanzeigen/Bauanträge nach SächsBO erfüllen muss. lm Ergebnis des zu planenden Rückbaus und der FIächensanierung muss gewährleistet sein, dass der ordnungsgemäße Zustand der derzeit von der Prozessstufe Uranentsorgung belegten Flächen wieder hergestellt wird. Das Ziel der Flächensanierung ist die aus radiologischer Sicht beschränkte Nachnutzung der Grundstücke als Grünfläche. Dabei sollen unter Berücksichtigung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit vorhandene Kontaminationen, Medien und Fundamente möglichst vollständig, zumindest jedoch bis in eine Tiefe von 2 m entfernt werden. Als Bestandteile der Planung sind ein Medientrennungskonzept sowie eine Entsorgungskonzeption zu erarbeiten. Die Abfahr-, Demontage- und Abbruchtechnologie sowie der technologische Ablauf der Rückbau- und Flächensanierungsarbeiten sind ausführlich zu beschreiben. Der Auftraggeber geht davon aus, dass vom Auftragnehmer eine technische, wirtschaftliche und funktionsgerechte Lösung dargestellt wird. Bedingungen für ein späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung: Grundleistungen in Anlehnung des Umfanges des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI), Honorarzone II, mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung 4.000.000,00 Euro; Leistungsphasen 1-4, optional stufenweise Leistungsphasen 5-9; Grundleistungen in Anlehnung des Umfanges des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Honorarzone II, mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung 2.900.000,00 Euro; Leistungsphasen 1-4, optional stufenweise Leistungsphasen 5-6; Grundleistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind nur teilweise zu erbringen (siehe beigefügte Unterlagen). Besondere Leistungen: - Medientrennungskonzept, - Entsorgungskonzeption, - Aufstellung der Abfahr-, Demontage- und Abbruchtechnologie sowie des technologischen Ablaufes der Rückbau- und Flächensanierung, - Optional: Übergabe geprüfter statischer Berechnungen, - Optional: Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung der LPh 8, - Optional: Prüfen von Nachträgen als Besondere Leistung der LPh 8. Mögliche Zuschläge zu den Planungsanforderungen hat der Bieter in seinem Angebot sichtbar zu kennzeichnen. Für Bewerber mit Sitz in Deutschland: Bieter können die nach HOAI für die jeweiligen Leistungsphasen vorgesehenen Honorarsätze mit entsprechender Begründung ändern. Die Unterschreitung der Mindesthonorarsätze darf nur in Ausnahmefällen erfolgen (§ 7 Abs. 3 HOAI) und bedürfen einer Begründung des Bieters im Angebot. Bedingungslose Preisnachlässe, die zur Unterschreitung der Mindestsätze nach § 7 Abs. 1 HOAI führen, sind unzulässig. Alle Bewerber: Die Vergabeunterlagen für die 2. Stufe des Verfahrens mit Bewertungsmatrix II sowie detaillierter Leistungsbeschreibung und weiteren Plänen werden nur den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt.
Erfüllungsort
- Ort
- 01824 Gohrisch
- Bundesland
- Sachsen
- NUTS
- DED2F
Verlauf
- 31.12.2023 Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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