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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 29.10.2025

Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes IV der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen

Auftraggeber: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen · Dresden

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen hat einen Auftrag für „Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes IV der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen“ in Dresden ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 27.11.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 27.11.2025, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes IV der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen
Wo
Dresden, Sachsen
Bis wann
Angebotsfrist 27.11.2025, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.10.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: vergabestelle@geosn.sachsen.de; Telefonnummer: [Nummer entfernt]; Internetadresse: https://geosn.sachsen.de/; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) ist für die Pflege und Instandhaltung der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik …

Ganze Beschreibung lesen

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: vergabestelle@geosn.sachsen.de; Telefonnummer: [Nummer entfernt]; Internetadresse: https://geosn.sachsen.de/; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) ist für die Pflege und Instandhaltung der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Re-publik für den Teil der Grenze des Freistaates Sachsen zuständig. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sollen Pflege- und Instandhaltungsleistungen für den ca. 20,2 km langen Grenzabschnitt IV vergeben werden. Der Grenzabschnitt beginnt in Oppach und endet in Steinigtwolmsdorf. Leistungsgegenstand allgemein ist die farbliche Erneuerung der Grenzzeichen (siehe Punkt 5 dieser Vergabeunterlage) sowie die Freihaltung der Staatsgrenze von sichtbehinderndem Bewuchs. Der Auftragnehmer hat im Einzelnen zu erbringen: a) Alle Grenzzeichen sind zu säubern (Entsäuern und Neutralisieren der Grenzzeichen). Dabei sind auf den Grenzzeichen befindlicher Bewuchs (Moos u. ä.), lose Farbe sowie den Grenzstein umgebende Ablagerungen und Bewuchs (Laub, Farne u. ä.) bis zum Erdboden zu entfernen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die jeweiligen Grenzzeichen in den nachfol-genden Höhen über dem Erdreich sichtbar sind: - Hauptgrenzzeichen ca. 70 cm - Zwischen-und Ergänzungsgrenzzeichen ca. 40 cm Sind die genannten Höhen durch die Beseitigung von Ablagerungen bzw. Bewuchs nicht erreichbar, so sind diese Zeichen nicht weiter freizulegen. b) Alle Grenzzeichen sind danach mit einer weißen Farbe zu grundieren. Die Grundierung muss so ausgeführt sein, dass das Grenzzeichen vollständig mit weißer Farbe bedeckt ist. c) Die Beschriftung der Grenzzeichen erfolgt nach der Grundierung in Schwarz. Die Reihenfolge der Beschriftung ergibt sich aus der als Anlage 5 beigefügten Arbeitsübersicht. Der Auftragnehmer garantiert bei der Beschriftung die Einhaltung dieser Reihenfolge, die je nach der Nummer des Grenzabschnittes am Anfang mit dem nachfolgend abgebildeten Abschnittsgrenzzeichen beginnt. In den Bereichen der festen Grenze sind auf dem Kopf der Grenzzeichen die jeweiligen Richtungsstriche vom Mittelpunkt des Kreuzes gesehen in Richtung zum benachbarten Grenzzeichen anzubringen. d) Die Freihaltung des direkt kennzeichnenden trockenen Teils der Staatsgrenze hat auf bei-den Seiten derselben auf einem Streifen von jeweils einem Meter Breite von sichtbehin-derndem Bewuchs (Bäume, Sträucher und Farne etc.) in folgender Art und Weise zu erfolgen: - Um die Grenzzeichen ist eine Kreisfläche (Radius ein Meter) annähernd bodengleich von Bewuchs zu befreien. - Der Bewuchs auf dem zuvor genannten zwei Meter breiten Streifen in Form von Bäu-men, Sträuchern, Farnen, Gräsern u. ä. zwischen den Grenzzeichen ist bis auf eine Höhe von ca. 40 cm zu entfernen. Bei der Entfernung des Bewuchses ist so vorzugehen, dass die Wurzeln der Pflanzen nicht beschädigt werden. Die entfernten Äste oder Zweige und Totholz sind hinter die erste Baumreihe auf deutscher Seite zu legen. Um-gestürzte Bäume sind in ihrer Lage zu belassen. Die Entfernung von Sturmschäden wird vom Staatsbetrieb Sachsenforst vorgenommen. Innerhalb des freizuhaltenden Streifens befindliche Einzäunungen und der darin vorzufindende Bewuchs sind zu be-lassen. Felsen und andere Markierungen sind nicht zu beschädigen, unabhängig von deren Lage. - Um die den Grenzverlauf indirekt (bei Bächen, Wegen) kennzeichnenden Grenzzeichen ist eine Kreisfläche mit einem Radius von einem Meter von sichtbehinderndem Be-wuchs zu befreien. Dabei sind die unter d) aufgeführten Vorgaben einzuhalten. Der Verlauf der Staatsgrenze ist in diesem Grenzabschnitt durch insgesamt 717 Grenzzeichen, davon durch 685 Grenzzeichen direkt und 32 indirekt markiert. Diese sind wie folgt aufgeschlüsselt: - 1 Abschnittsgrenzzeichen (direkt) - 26 Hauptgrenzzeichen (25 direkt, 1 indirekt) - 656 Zwischengrenzzeichen (625 direkt, 31 indirekt) - 34 Ergänzungsgrenzzeichen (34 direkt); Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 02.01.2026; Ende: 30.08.2026 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 27.11.2025, 12:00 Uhr; Bindefrist: 18.12.2025 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: 3.9 Vergütung und Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer erhält für die vertragsgerechte Leistungserbringung eine Vergütung gemäß seinem Angebot. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, insbesondere Reisekosten, Ne-benkosten, Verpackungs- und Versandkosten, Mehraufwendungen und alle übrigen im Zusam-menhang mit der Leistungserbringung stehenden Ausgaben des Auftragnehmers abgegolten. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber. Die Vergütung von maximal drei Teilleistungen ist möglich, wenn diese Leistungen gemäß 3.8 i.V.m. 3.6 dieser Vergabeunterlage vom Auftraggeber abgenommen worden sind. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung erhält der Bieter im Falle der Zuschlagser-teilung auf Anforderung entsprechende Hinweise und Erläuterungen zur Beachtung. Die Leitweg-ID des GeoSN lautet 14-0321000GEOSN01-56. 3.10 Rechnungsadresse Landesamt für Geobasisinformation Sachsen Olbrichtplatz 3 01099 Dresden l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: • Unterlagen und Erklärungen des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Anlage 1) o einschließlich der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL) des Bieters, jedes Teilneh-mers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers oder Handelsregisterauszug des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur-sprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers • Erklärungen und Unterlagen des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis der Zuverlässigkeit (Anlage 2) o einschließlich des Nachweises der Berufs- bzw. Haftpflichtversicherung des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Sie sind vom Bieter, von jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer vollständig auszufüllen. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind sowohl für den Bieter, jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Lediglich die Anlagen 3 ist nur durch den Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertre-tungsberechtigten der Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Steht für die notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz zur Verfügung, können diese um weitere Anlagen ergänzt werden. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Vermessung,Landschaftsbau/ Außenanlagen,Grünflächenpflege/ Grasmahd

Erfüllungsort

Ort
01099 Dresden
Kreis
Dresden
Bundesland
Sachsen
NUTS
DED

Verlauf

  1. 29.10.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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