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Vorinformation nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 24.11.2024

Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 1 im Landkreis Zwickau

Auftraggeber: Landkreis Zwickau · Zwickau

Landkreis Zwickau hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Zwickau angekündigt.

Geplanter Auftrag

Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 1 im Landkreis Zwickau
Wo
Landkreis Zwickau, Sachsen
Veröffentlicht
24.11.2024
Laufzeit
84 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Landkreis Zwickau beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste (öPvd) mit einem Leistungsvolumen von ca. 1,2 Mio. Fpl.-km per annum zu erteilen, im Wissen der insofern großen Abweichung vom aktuell gültigen Nahverkehrsplan. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öPvd in dem Linienbündel 1. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die öPvd auf folgenden derz. Linien: HOT 1, HOT 2, HOT 3, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 120, 122, 123, 124, 125, 127, 152, 191, 251, 253, 256, 840, 841. Hierbei ist zu beachten, dass zum Fahrplanwechsel 15.12.2024 die Linie 125 eingestellt und die Linie 252 neu eingeführt wird. Die einzelnen Linienwege …

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Der Landkreis Zwickau beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste (öPvd) mit einem Leistungsvolumen von ca. 1,2 Mio. Fpl.-km per annum zu erteilen, im Wissen der insofern großen Abweichung vom aktuell gültigen Nahverkehrsplan. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öPvd in dem Linienbündel 1. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die öPvd auf folgenden derz. Linien: HOT 1, HOT 2, HOT 3, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 120, 122, 123, 124, 125, 127, 152, 191, 251, 253, 256, 840, 841. Hierbei ist zu beachten, dass zum Fahrplanwechsel 15.12.2024 die Linie 125 eingestellt und die Linie 252 neu eingeführt wird. Die einzelnen Linienwege können dem ergänzenden Dokument (vgl. Ziffer VI.1), dort Buchst. C) entnommen werden. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von diesen LB abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf öPvd i.S.d. § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.d. §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen i.S.d. § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. techn. Entwicklungen, Belange des Umweltschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der öPvd und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständigen Behörden kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge sei auf Ziffer 2.1.4) verwiesen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Sachsen
NUTS
DED45

Verlauf

  1. 24.11.2024 Vorinformation veröffentlicht
  2. 16.11.2025 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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