Örtliche Vermessung und Ingenieurleistung gem. § 39 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 (ausgenommen LP 4), für die Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße.
Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm
Stadt Schwelm hat einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Schwelm ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 28.06.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Örtliche Vermessung und Ingenieurleistung gem. § 39 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 (ausgenommen LP 4), für die Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße.
- Wo
- Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 28.06.2023, 23:59 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungÖrtliche Vermessung und Ingenieurleistung gem. § 39 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 (ausgenommen LP 4), für die Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße. 58332 Schwelm Die Schulhofflächen an der Grundschulen Nordstadt ist durch die Witterung brüchig geworden. Die Aspaltdeckschicht (Verschleißschicht) ist aufgebraucht. Die Bitumen sind ausgewaschen und die spitze Gesteinskörnung stellt eine Verletzungsgefahr dar. Der Asphalt ist an diversen Stellen aufgebrochen, sodass sich Wasseransammlungen bilden und im Winter, bedingt durch Frost, eine Rutschgefahr darstellen. Ebenso ist die Oberfläche in einem schlechten Zustand, sodass eine Stolper- und Sturzgefahr befahr besteht. Des Weiteren führt die eingerissene Oberfläche zu weiterem Wassereintrag in den Asphaltbelag, welcher durch Frost weiter beschädig wird. Zielsetzung ist die Sanierung der gesamten Schulhoffläche und der Zuwegung, …
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Örtliche Vermessung und Ingenieurleistung gem. § 39 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 (ausgenommen LP 4), für die Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße. 58332 Schwelm Die Schulhofflächen an der Grundschulen Nordstadt ist durch die Witterung brüchig geworden. Die Aspaltdeckschicht (Verschleißschicht) ist aufgebraucht. Die Bitumen sind ausgewaschen und die spitze Gesteinskörnung stellt eine Verletzungsgefahr dar. Der Asphalt ist an diversen Stellen aufgebrochen, sodass sich Wasseransammlungen bilden und im Winter, bedingt durch Frost, eine Rutschgefahr darstellen. Ebenso ist die Oberfläche in einem schlechten Zustand, sodass eine Stolper- und Sturzgefahr befahr besteht. Des Weiteren führt die eingerissene Oberfläche zu weiterem Wassereintrag in den Asphaltbelag, welcher durch Frost weiter beschädig wird. Zielsetzung ist die Sanierung der gesamten Schulhoffläche und der Zuwegung, sodass der Schulhof bedenkenlos genutzt und betrieben werden kann. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (3.000.000 ? für Sach- und Personenschäden) 2. fachliche Eignung Zwei Referenzen für die örtliche Vermessung und Ingenieurleistungen nach § 39 HOAI für vergleichbare Freianlagen (Umfang und Größe) aus den letzten drei Jahren 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Biete in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum 01.08.2023-31.07.2024 VI. Vertragsgrundlage Vertragsgrundlage wird der beiliegende Werkvertrag "Werkvertrag Fachplanung". Bitte beachten Sie die Checkliste für die Angebotsabgabe. Örtliche Vermessung und Ingenieurleistung gem. § 39 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 (ausgenommen LP 4), für die Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße.
Erfüllungsort
- Ort
- 58332 Schwelm
- Kreis
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 20.06.2023 Ausschreibung veröffentlicht
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