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Zuschlag erteilt nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 19.03.2025

Neubau Hauptfeuerwache, Kurt-Romstöck-Ring, Neumarkt i.d.OPf. - Erdarbeiten

Auftraggeber: Stadt Neumarkt i.d.OPf. Vergabestelle · Neumarkt i.d.OPf.

Stadt Neumarkt i.d.OPf. Vergabestelle hat den Auftrag für Abbruch und Erdarbeiten im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. am 01.08.2023 vergeben, Zuschlag an Johann Feierler GmbH.

Zuschlag an

Johann Feierler GmbH Berngau

Summe
nicht plausibel
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
01.08.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 19.03.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Abbruch und Erdarbeiten: Neubau Hauptfeuerwache, Kurt-Romstöck-Ring, Neumarkt i.d.OPf. - Erdarbeiten
Wo
Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Bayern
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.03.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

VOR ÄNDERUNG: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten Oberbodenabtrag ca. 1.250 m³, Boden lösen ca. 500 m³, Auffüllmaterial Kiese und Schottertragschicht ca. 4.500 m³, Sraßenbaumsubstrat, ca 150 m³ NACH ÄNDERUNG: Der weiterhin hohe Grundwasserstand (Abstand <80 cm zu den Unterkanten der Fundamentsohlen) macht eine Auffüllung aller Fassadenbereiche bis OK Bodenplatte schnellstmöglich notwendig, da ein Auffrieren von Gebäudeteilen jederzeit möglich ist. Da mit den Arbeiten schon begonnen wurde, ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht ohne weiteres möglich. Die zusätzlichen Leistungen müssen technisch mit den ursprünglichen Leistungen kompatibel sein. Bei der Ausführung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer gäbe es keinen definierten Gewährleistungsübergang und damit keinen einheitlichen Anspruchsgegner bei Gewährleistungsansprüchen. Nachdem der Einbau von Schottertragschichten …

Ganze Beschreibung lesen

VOR ÄNDERUNG: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten Oberbodenabtrag ca. 1.250 m³, Boden lösen ca. 500 m³, Auffüllmaterial Kiese und Schottertragschicht ca. 4.500 m³, Sraßenbaumsubstrat, ca 150 m³ NACH ÄNDERUNG: Der weiterhin hohe Grundwasserstand (Abstand <80 cm zu den Unterkanten der Fundamentsohlen) macht eine Auffüllung aller Fassadenbereiche bis OK Bodenplatte schnellstmöglich notwendig, da ein Auffrieren von Gebäudeteilen jederzeit möglich ist. Da mit den Arbeiten schon begonnen wurde, ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht ohne weiteres möglich. Die zusätzlichen Leistungen müssen technisch mit den ursprünglichen Leistungen kompatibel sein. Bei der Ausführung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer gäbe es keinen definierten Gewährleistungsübergang und damit keinen einheitlichen Anspruchsgegner bei Gewährleistungsansprüchen. Nachdem der Einbau von Schottertragschichten als Bestandteil des Hauptauftrages größtenteils bereits erfolgt ist, nun aber noch die Schichtstärken aufgrund von oben genannten bautechnischen Erfordernissen erhöht werden müssen, ist die Leistung untrennbar mit dem Hauptauftrag verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die noch anstehenden Erdbauleistungen kann aus Gründen des Bauablaufs nicht erfolgen, da zur Vermeidung von Frostschäden unverzüglich mit den Arbeiten begonnen werden muss, sobald alle notwendigen Vorarbeiten am Rohbau abgeschlossen sind. Auch müssen die Flächen der Verkehrsanlagen nach der Herstellung der Spartenleitungen (Strom, Trinkwasser, Schmutzwasser) unverzüglich angefüllt werden, um eine Beschädigung dieser Leitungen zu verhindern. Auch aus Gewährleistungsgründen kann ein Wechsel des Auftragnehmers nicht erfolgen, da sich bisherige und noch anstehende Erdbauarbeiten stark miteinander verzahnen und Haftungsansprüche nicht trennbar sind bzw. nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Bayern
NUTS
DE236

Verlauf

  1. 19.03.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Falls es sich bei den Nachträgen nicht bereits um eine nach § 132 Abs. 1 GWB unwesentliche Änderung handelt, ist die Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Demnach ist, unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB, die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne…

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Johann Feierler GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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