Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in der Stadt Nierstein - Fachplanungsleistungen gem. § 53 und § 49 HOAI
Auftraggeber: Verbandsgemeinde Rhein-Selz · Oppenheim
Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat einen Auftrag für „Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in der Stadt Nierstein - Fachplanungsleistungen gem. § 53 und § 49 HOAI“ in Nierstein ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.11.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in der Stadt Nierstein - Fachplanungsleistungen gem. § 53 und § 49 HOAI
- Wo
- Nierstein, Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz
- Bis wann
- Angebotsfrist 06.11.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.10.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungFür die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich. Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre. Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten. Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein. Das Grundstück …
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Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich. Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre. Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten. Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein. Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes ?Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung?. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet ?Öffentliche Grünfläche? mit Zweckbestimmung ?Grünanlage/Spielbereich?. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden. Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in der Stadt Nierstein - Fachplanungsleistungen gem. § 53 und § 49 HOAI
Erfüllungsort
- Ort
- Nierstein
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Verlauf
- 05.10.2023 Ausschreibung veröffentlicht
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