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Vorinformation nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 24.10.2024

Neuabschluss eines Dienstleistungsauftrages (Verkehrsvertrag) im kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV) für das Linienbündel "Uckermark"

Auftraggeber: Landkreis Uckermark, Rechtsamt · Prenzlau

Landkreis Uckermark, Rechtsamt hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Transport und Logistik im Landkreis Uckermark angekündigt.

Geplanter Auftrag

Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Transport und Logistik: Neuabschluss eines Dienstleistungsauftrages (Verkehrsvertrag) im kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV) für das Linienbündel "Uckermark"
Wo
Landkreis Uckermark, Brandenburg
Veröffentlicht
24.10.2024
Laufzeit
120 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.10.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist ein vorgegebener Verfahrensweg beim Neuabschluss eines Dienstleistungsauftrages (Verkehrsvertrag) im kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV) einzuhalten. Der bestehende Verkehrsvertrag zwischen dem Landkreis Uckermark und der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) läuft zum 31. Mai 2026 aus. Das PBefG bekennt sich zum Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre. Eigenwirtschaftlich bedeutet hier, dass der Aufwand für die Erbringung der kÖPNV-Leistung gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichzahlungen auf Grundlage von allgemeinen Vorschriften nach Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sonstigen Unternehmenserträgen im handelsrechtlichen Sinne. Keine Eigenwirtschaftlichkeit liegt hingegen vor, wenn der Aufgabenträger durch einen Dienstleistungsauftrag Ausgleichsleistungen für die Erfüllung …

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Nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist ein vorgegebener Verfahrensweg beim Neuabschluss eines Dienstleistungsauftrages (Verkehrsvertrag) im kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV) einzuhalten. Der bestehende Verkehrsvertrag zwischen dem Landkreis Uckermark und der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) läuft zum 31. Mai 2026 aus. Das PBefG bekennt sich zum Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre. Eigenwirtschaftlich bedeutet hier, dass der Aufwand für die Erbringung der kÖPNV-Leistung gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichzahlungen auf Grundlage von allgemeinen Vorschriften nach Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sonstigen Unternehmenserträgen im handelsrechtlichen Sinne. Keine Eigenwirtschaftlichkeit liegt hingegen vor, wenn der Aufgabenträger durch einen Dienstleistungsauftrag Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gewährt. Daher ist der Aufgabenträger gehalten, die Existenz von eigenwirtschaftlichen Angeboten abzufragen. Dazu ist eine sog. Vorabbekanntmachung zu veröffentlichen, die inhaltlichen Angaben zum Liniennetz zum Fahrplan zum Beförderungsentgelt und zu den vorgegebenen Standards enthalten muss. Bei den vorgegebenen Standards wird auf den bestehenden und vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan des Landkreises Uckermark verwiesen. Es ist geplant einen neuen Verkehrsvertrag mit einem inhousefähigem Unternehmen zum 01.06.2026 zu schließen, sofern kein Angebot zum eigenwirtschaftlichen Betrieb des Linienbündels "Uckermark" nach den genannten Vorgaben (https://www.uckermark.de/index.php?object=tx|3615.10067.1) eingeht.

Erfüllungsort

Ort
Landkreis Uckermark
Bundesland
Brandenburg
NUTS
DE40I

Verlauf

  1. 24.10.2024 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vom Auftraggeber genannte Adresse auf vergabemarktplatz.brandenburg.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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