Nachrechnung Straßenbrücke Landesbergen
Auftraggeber: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser · Verden (Aller)
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser hat einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Landkreis Verden ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 11.12.2025 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Nachrechnung Straßenbrücke Landesbergen
- Wo
- Landkreis Verden, Niedersachsen
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 11.12.2025, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Auftragnehmer hat auf Grundlage der Nachrechnungsrichtlinie sowie der zur Verfügung gestellten und erforderlichenfalls nachgeforderten Unterlagen eine Einstufung des Traglastindexes vorzunehmen, die Restnutzungsdauer des Bauwerks abzuschätzen beziehungsweise rechnerisch zu ermitteln sowie die Ermüdungssicherheit zu überprüfen und zu bewerten. Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst mehrere Teilleistungen, die sich aus dem stufenweisen Vorgehen gemäß der Nachrechnungsrichtlinie ergeben. Es sind nachfolgende Leistungen auszuführen: a) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie b) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung c) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 3 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung Die Durchführung der Stufe …
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Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Nachrechnungsrichtlinie sowie der zur Verfügung gestellten und erforderlichenfalls nachgeforderten Unterlagen eine Einstufung des Traglastindexes vorzunehmen, die Restnutzungsdauer des Bauwerks abzuschätzen beziehungsweise rechnerisch zu ermitteln sowie die Ermüdungssicherheit zu überprüfen und zu bewerten. Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst mehrere Teilleistungen, die sich aus dem stufenweisen Vorgehen gemäß der Nachrechnungsrichtlinie ergeben. Es sind nachfolgende Leistungen auszuführen: a) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie b) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung c) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 3 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung Die Durchführung der Stufe 2 und der Stufe 3 der Nachrechnungsrichtlinie bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. 1. Grundlagenermittlung - Sichtung und Bewertung der vorhandenen Unterlagen (Bestandspläne, Prüfberichte, bisherige Nachweise, Schadensdokumentationen). - Abstimmung der zu betrachtenden Ziellastniveaus mit dem Auftraggeber (hier: BK 30 als Ausgangspunkt). - Festlegung der maßgeblichen Einwirkungen auf Basis der NRR. 2. Erfassung und Bewertung des Ist-Zustandes - Auswertung der Ergebnisse der letzten Bauwerksprüfung nach DIN 1076. - Schadensaufnahme, insbesondere relevante Schädigungen für Tragfähigkeit und Ermüdung (Risse, Querschnittsverluste, Vorspannungsverluste, Zustand der Koppelfugen). - Ableitung eines realistischen Rechenmodells unter Berücksichtigung der Schadensbilder und der Bauwerksbesonderheiten. 3. Statische Nachrechnung - Nachweise der Tragfähigkeit für maßgebende Schnittgrößen unter den Ziellastniveaus. - Berücksichtigung der tatsächlichen Vorspannungssituation, Krafteinleitung in den Koppelfugen und ggf. reduzierter Querschnittswerte. 4. Ermüdungsuntersuchung - Durchführung einer Objektbezogene Schadensanalyse (OSA) zur Überprüfung der Ermüdungssicherheit gemäß „Handlungsanweisung zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit vorgespannter Bewehrung von älteren Spannbetonüberbauten“, BASt, Ausgabe 1998. - Bewertung kritischer Details (Ankerköpfe, Spanngliedauflagerungen, Rissbereiche, Koppelfugen). - Ableitung von Anforderungen an den weiteren Betrieb oder Maßnahmen zur Verbesserung der Ermüdungssicherheit. 5. Bestimmung der Restnutzungsdauer - Ableitung einer Restnutzungsdauer aus den rechnerischen Ergebnissen, ergänzt durch eine ingenieurmäßige Bewertung des Schädigungsfortschritts. - Bewertung des tatsächlichen Lastniveaus - Vergleich der rechnerischen Tragreserven mit dem Ziellastniveau BK 30. - Prüfung, ob unter Berücksichtigung der Schäden und der Ergebnisse der OSA eine höhere oder niedrigere Einstufung gerechtfertigt ist. - Erarbeitung einer Empfehlung zur verkehrlichen Nutzung (z. B. volle Freigabe, Einschränkungen, Monitoring). 7. Dokumentation - Erstellung eines Nachrechnungsberichts nach den Vorgaben der NRR. - Darstellung der Berechnungen, OSA-Ergebnisse und Schlussfolgerungen. - Formulierung einer klaren Empfehlung zum weiteren Betrieb und zu evtl. Maßnahmen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Verden (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Niedersachsen
Verlauf
- 13.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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