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Zuschlag erteilt nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 17.05.2024

Mobilfunkdienstleistungen D1 (RV 20523)

Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium und für Heimat, dieses vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn

Bundesrepublik Deutschland hat den Auftrag für Telekommunikation in Bonn am 27.11.2019 vergeben, Zuschlag an Telekom Deutschland GmbH.

Zuschlag an

Telekom Deutschland GmbH Bonn

Summe
nicht plausibel
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
27.11.2019

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 17.05.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Telekommunikation: Mobilfunkdienstleistungen D1 (RV 20523)
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.05.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Mobilfunkdienstleistungen für Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von Mobilfunkleistungen der Telekom. Um eine Deckungslücke zu vermeiden, ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 GWB erforderlich geworden. Der ursprüngliche Auftragswert wurde um 50% aufgestockt, was gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig ist. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die weiterhin fortschreitende Digitalisierung mit unvorhergesehenen Abrufen einhergeht, die für die Auftraggeberin, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, so nicht vorhersehbar waren. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Leistungserbringung erfolgt unverändert und somit ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 17.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, § 132 Absatz 2 Nr. 3 GWB, siehe oben (Ziffer 2.1 Verfahren, hier Ausführungen unter "Beschreibung").

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Telekom Deutschland GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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