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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 30.06.2023

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III

Auftraggeber: Landkreis Anhalt-Bitterfeld · Köthen (Anhalt)

Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat einen Auftrag für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III“ in Zerbst/Anhalt ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 18.07.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 18.07.2023, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

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Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III
Wo
Zerbst/Anhalt, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 18.07.2023, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.06.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr. Ö/UVgO/55/22-23/we 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: [Nummer entfernt] Telefaxnummer: [Nummer entfernt] E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse entfernt] Internet-Adresse: www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf …

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Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr. Ö/UVgO/55/22-23/we 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: [Nummer entfernt] Telefaxnummer: [Nummer entfernt] E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse entfernt] Internet-Adresse: www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III für erwerbsfähige Leistungsberechtigte i.S. des SGB II - Mobiles aufsuchendes Coaching zur Aktivierung Menge und Umfang: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III für erwerbsfähige Leistungsberechtigte i.S. des SGB II - Mobiles aufsuchendes Coaching zur Aktivierung, Menge und Umfang: Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung erwerbsfähiger, leistungsberechtigter Bürger mit multiplen Vermittlungshemmnissen bei der Stabilisierung der individuellen Lebenslage (auch Familienarbeit), Entwicklung realistisch erreichbarer Ziele, Abbau von Vermittlungshemmnissen und somit bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt durch ein aufsuchendes mobiles Coaching. Die Maßnahme hat eine Dauer von 24 Monaten mit einer individuellen TN-Dauer von i.d.R. 6 Monaten je Teilnehmer; die Gesamtteilnehmerzahl ist 35. Durchführungszeitraum ist der 18.09.2023 bis 17.09.2025. Optional kann der Vertrag verlängert werden bis einschließlich 17.09.2026 bzw. 17.09.2027 (insgesamt 48 Monate). Ort der Leistung: Standort Zerbst/Anhalt 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 18.09.2023 Ende der Ausführungsfrist: 17.09.2025 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Optional kann der Vertrag verlängert werden bis einschließlich 17.09.2026 bzw. 17.09.2027 (insgesamt 48 Monate). 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:) https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-188fc793192-7cbd6650c27574a4 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 18.07.2023 10:00 Ablauf der Bindefrist: 08.09.2023 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) b) Firmendarstellung und aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftraggebers c) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022), Eigenerklärung reicht aus d) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft e) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes f) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers g) Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung Daneben sind einzureichen: Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden nach der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen) abgegeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen oder anhand eines Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer des Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Form des Nachweises: Sofern ein Formblatt seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt wird, ist dieses an den vorgesehenen Stellen zu unterzeichnen und einzureichen. Im Übrigen sind Eigenerklärungen bzw. die entsprechenden Belege der ausstellenden Stellen einzureichen. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. 15. Sonstiges: 15.1 Seit 01. März 2023 gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Sachsen-Anhalt sowie das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt. Das Landesvergabegesetz LSA vom 19. November 2012 ist somit außer Kraft getreten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt und der UVgO mit Abgabe eines Angebotes Bestandteil der hier betreffenden Ausschreibung sind. Es gilt deutsches Recht. 15.2 Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. 15.3 Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. 15.4 Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. 15.5 Die Zuschlagserteilung ist möglich 7 Werktage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Werktagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 19 Abs. 4 TVergG). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 19 Abs. Nr. 4 TVergG). Berufliche Wiedereingliederung/ Qualifizierung

Erfüllungsort

Ort
39261 Zerbst/Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
NUTS
DEE

Verlauf

  1. 30.06.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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