Maßnahme zur Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII - „Jugendberufsagentur des Hochtaunuskreises“.
Auftraggeber: Kreisausschuss des Hochtaunuskreises · Bad Homburg
Kreisausschuss des Hochtaunuskreises hat den Auftrag für Schulung und Weiterbildung in Bad Homburg vor der Höhe am 24.07.2024 vergeben, Zuschlag an basa e.V.
basa e.V. Neu-Anspach
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 24.07.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 07.08.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Schulung und Weiterbildung: Maßnahme zur Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII - „Jugendberufsagentur des Hochtaunuskreises“.
- Wo
- Bad Homburg vor der Höhe, Hochtaunuskreis, Hessen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.08.2024 bis 30.04.2025
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.08.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungJugendberufsagentur für den Hochtaunuskreis als Maßnahme zur Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII. Mit der Jugendberufsagentur existiert eine zentrale Anlaufstelle, die die Lücken im bestehenden Hilfesystem schließt und einen umfassenden Überblick und die Vermittlung in passgenaue Angebote leisten kann. Zielgruppe der Maßnahme sind alle sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Hochtaunuskreis zwischen 16 und 25 Jahren, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Die Maßnahme ist rechtskreisoffen ausgerichtet und hat sowohl Leistungsberechtigte des SGB II, SGB III als auch SGB VIII einzubeziehen. Die Gesamtmaßnahme hatte eine Erstlaufzeit vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 und musste nunmehr für den Zeitraum 01.08.2024 bis 30.04.2025 verlängert werden.
Erfüllungsort
- Ort
- 61352 Bad Homburg vor der Höhe
- Kreis
- Hochtaunuskreis
- Bundesland
- Hessen
- NUTS
- DE718
Verlauf
- 07.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Zum Kenntnisstand der Ausschreibung der JuBa-Maßnahme wurde davon ausgegangen, dass eine einjährige Laufzeit ausreichend bemessen sei, weil eine Anschlussmaßnahme konzipiert würde. Diese ließ sich jedoch nicht realisieren, sodass eine Verlängerung der Erstlaufzeit erforderlich…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat basa e.V. erhalten.
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