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Vorinformation nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 03.08.2024

Lieferung von zehn Brennstoffzellen-Niederflur-Solobussen.

Auftraggeber: Rheinbahn AG · Düsseldorf

Rheinbahn AG hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Fahrzeuge in Düsseldorf angekündigt.

Geplanter Auftrag

Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Fahrzeuge: Lieferung von zehn Brennstoffzellen-Niederflur-Solobussen.
Wo
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
03.08.2024

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.08.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen, Erläuterung: Eine Vergabe von zehn Brennstoffzellen-Solobussen ist nur an die Solaris Deutschland GmbH durchführbar, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 b) SektVO vorhanden ist. Die im Lastenheft erforderlichen Anforderungen in ihrer umfangreichreichen Fülle und Kombination sind durch keine anderen potentiellen Bieter möglich. Vorliegend vermag nur die Solaris Deutschland GmbH die im Lastenheft aufgeführten Anforderungen erfüllen. Aufgrund der kürzlich durchgeführten Ausschreibung mit denselben Leistungsanforderungen und den beobachteten Marktveränderungen seitens der Rheinbahn ergab, dass andere Marktteilnehmer im Busbereich keine …

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Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen, Erläuterung: Eine Vergabe von zehn Brennstoffzellen-Solobussen ist nur an die Solaris Deutschland GmbH durchführbar, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 b) SektVO vorhanden ist. Die im Lastenheft erforderlichen Anforderungen in ihrer umfangreichreichen Fülle und Kombination sind durch keine anderen potentiellen Bieter möglich. Vorliegend vermag nur die Solaris Deutschland GmbH die im Lastenheft aufgeführten Anforderungen erfüllen. Aufgrund der kürzlich durchgeführten Ausschreibung mit denselben Leistungsanforderungen und den beobachteten Marktveränderungen seitens der Rheinbahn ergab, dass andere Marktteilnehmer im Busbereich keine Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeuge in der ausgeschriebenen Form anbieten können. Folgerichtig wäre ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb irreführend und der damit verbundene Aufwand eine zeitliche und wirtschaftliche Verschwendung für alle Marktteilnehmer, wenn ohnehin nur ein einziges Unternehmen die Leistung zu erbringen vermag. Weiterhin überschreitet die Leistungsbestimmungsfreit der Rheinbahn hinsichtlich der im Lastenheft vorausgesetzten und von anderen potentiellen Bietern nicht zu erfüllende Kriterien nicht die Grenzen des Vergaberechts. Die vergaberechtlichen Grenzen der Leistungsbestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstands sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Die in dem Lastenheft erforderlichen Anforderungen sind sehr umfangreich und stellen insoweit für die Busbeschaffung insgesamt keine außergewöhnlichen Anforderungen dar und stellen für den Betrieb eines Verkehrsunternehmens sowohl übliche als auch zweckmäßige Anforderungen dar. Eine künstliche und damit unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs liegt damit nicht vor. Das Datum des Vertragsschlusses mit der Solaris GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der Solaris GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Solaris Deutschland GmbH Postanschrift: Paradiesstraße 206 a-b Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 12526 Land: Deutschland Internet-Adresse: www.solarisbus.de

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DEA11

Verlauf

  1. 03.08.2024 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vom Auftraggeber genannte Adresse auf subreport.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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