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Vorinformation nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 07.03.2025

Lieferung von einem dieselbetriebenem-Niederflur-Gelenkbus

Auftraggeber: Rheinbahn AG · Düsseldorf

Rheinbahn AG hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Fahrzeuge in Düsseldorf angekündigt.

Geplanter Auftrag

Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Fahrzeuge: Lieferung von einem dieselbetriebenem-Niederflur-Gelenkbus
Wo
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
07.03.2025

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.03.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Vorliegend wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 5 SektVO durchgeführt, da die Beschaffung bei einem anderen Unternehmen aus technischen Gründen nicht möglich ist, ohne die betriebliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit erheblich zu beeinträchtigen: Es handelt sich um die Ersetzung eines einzigen Diesel-Busses, da aufgrund eines Unfalls die Flotte der Rheinbahn AG sich um ein Bus reduziert hat. Die Rheinbahn AG hat bereits kürzlich einen Vertrag mit der Daimler Buses GmbH über 65 Busse geschlossen. Damit besteht ein beträchtlicher Teil der Diesel-Bus-Flotte von Daimler Buses GmbH. Ein Wechsel des Unternehmens hinsichtlich eines einzelnen Busses würde dazu führen würde, dass die Rheinbahn AG eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und …

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Vorliegend wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 5 SektVO durchgeführt, da die Beschaffung bei einem anderen Unternehmen aus technischen Gründen nicht möglich ist, ohne die betriebliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit erheblich zu beeinträchtigen: Es handelt sich um die Ersetzung eines einzigen Diesel-Busses, da aufgrund eines Unfalls die Flotte der Rheinbahn AG sich um ein Bus reduziert hat. Die Rheinbahn AG hat bereits kürzlich einen Vertrag mit der Daimler Buses GmbH über 65 Busse geschlossen. Damit besteht ein beträchtlicher Teil der Diesel-Bus-Flotte von Daimler Buses GmbH. Ein Wechsel des Unternehmens hinsichtlich eines einzelnen Busses würde dazu führen würde, dass die Rheinbahn AG eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Im Betrieb unterschiedlicher Fahrzeuge müssen sich das Fahrpersonal und die Leitstelle auf ständig wechselnde Bedingung und unterschiedliche Behebung von Fehlermeldungen einlassen. Ferner müssen Spezialwerkzeuge, fahrzeugbezogene Softwaretools sowie entsprechendes Mitarbeiter-Knowhow für unterschiedliche technische Ausstattungen aufgebaut und vorgehalten werden. Gleiches gilt für die Ersatzteilversorgung. Die Nutzung eines Busses eines anderen Herstellers würde zu technischen Inkompatibilitäten mit der bestehenden Infrastruktur führen, Kleinstmengen von Ersatzteilen anderer Hersteller sind indes kaum beschaffbar, führen aber zumindest zu sehr langen Lieferzeiten und damit zur geringen Verfügbarkeit des einzeln beschafften Busses. Das Datum des Vertragsschlusses mit der Daimler Buses GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der Daimler Buses GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Daimler Buses GmbH Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 21-57 Ort: Mannheim NUTS-Code: DE126 Mannheim Postleitzahl: 68301 Land: Deutschland Internet-Adresse: https://www.daimlertruck.com/unternehmen/daimler-buses

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DEA11

Verlauf

  1. 07.03.2025 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vom Auftraggeber genannte Adresse auf subreport.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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