Landeshauptstadt Hannover - E-Scooter-Verleih
Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Submission · Hannover
Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Submission kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Hannover an.
Ohne Zuschlag beendet
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 12.07.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 12.07.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Landeshauptstadt Hannover - E-Scooter-Verleih
- Wo
- Hannover, Region Hannover, Niedersachsen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.07.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungSehr geehrte Damen und Herren, die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, das derzeit ungeregelte Angebot an mietbaren E-Scootern im Stadtgebiet künftig durch Aufnahme entsprechender Vorgaben in die Sondernutzungssatzung zu regulieren. Der erste "E-Scooter-Verleih" wurde in Hannover im Jahr 2019 gestartet. Aktuell werden von vier Anbietern ca. 8.000 E-Scooter im Stadtgebiet angeboten. Nach mehreren Jahren des Betriebs ohne gesonderte Vorgaben wurde mit den Anbietern Anfang des Jahres 2023 eine freiwillige Vereinbarung getroffen, mit der bereits Regeln für den Betrieb in Hannover aufgestellt wurden. Trotz dieser Vereinbarung kommt es anbieterübergreifend zu zahlreichen Beschwerden von Bürger*innen zum Thema E-Scooter. Ziel ist es, den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens künftig auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis nach § 18 NStrG zu regeln. …
Ganze Beschreibung lesen
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, das derzeit ungeregelte Angebot an mietbaren E-Scootern im Stadtgebiet künftig durch Aufnahme entsprechender Vorgaben in die Sondernutzungssatzung zu regulieren. Der erste "E-Scooter-Verleih" wurde in Hannover im Jahr 2019 gestartet. Aktuell werden von vier Anbietern ca. 8.000 E-Scooter im Stadtgebiet angeboten. Nach mehreren Jahren des Betriebs ohne gesonderte Vorgaben wurde mit den Anbietern Anfang des Jahres 2023 eine freiwillige Vereinbarung getroffen, mit der bereits Regeln für den Betrieb in Hannover aufgestellt wurden. Trotz dieser Vereinbarung kommt es anbieterübergreifend zu zahlreichen Beschwerden von Bürger*innen zum Thema E-Scooter. Ziel ist es, den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens künftig auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis nach § 18 NStrG zu regeln. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Vergabeverfahren, da keine Leistungsbeziehung im vergaberechtlichen Sinne begründet wird. Vielmehr soll die Nutzung des öffentlichen Raums im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes transparent und fair gesteuert werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover, geeigneten Anbietern im Rahmen eines standardisierten Verwaltungsverfahrens Sondernutzungserlaubnisse für einen befristeten Zeitraum zu erteilen. Vor der Ausarbeitung des Verfahrens sollen im Wege dieser Markterkundung relevante Einschätzungen der Anbieter eingeholt werden, insbesondere zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebs unter den geplanten Rahmenbedingungen. 1 Eckpunkte des geplanten Regelungskonzepts: - Zulassung von max. 1.000 E-Scootern im Innenstadtbereich, die ausschließlich stationsgebunden an festen Stellplätzen abgestellt werden dürfen - Zulassung von weiteren max. 4.000 E-Scootern in den weiteren Stadtgebieten im Rahmen eines Free-Floating-Modells (also ohne feste Abstellstationen) - Begrenzung der Zahl der Anbieter durch Festsetzung der Höchstanzahl an Sondernutzungserlaubnissen - Festlegung einer befristeten Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis - Verpflichtung zur Bereitstellung von Standortdaten sämtlicher Fahrzeuge (zur Integration in ein städtisches Dashboard) - Sondernutzungsgebühren pro E-Scooter gemäß angepasster Sondernutzungsgebührenordnung - Weitere Vorgaben, u.a.: - Einhaltung von Anforderungen an die Verkehrssicherheit - Definition von Fahr- und Abstellverbotszonen - Begrenzung der Anzahl der E-Scooter pro Abstellfläche - Berichtspflichten der Anbieter
Erfüllungsort
- Ort
- Hannover
- Kreis
- Region Hannover
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE929
Verlauf
- 12.07.2025 Vorinformation veröffentlicht
Ähnliche offene Ausschreibungen
Zuschläge dieses Auftraggebers
- Untersuchung des Zisternenprojekts Prinzenstraße in HannoverZuschlag 25.06.2026 an Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · 1 Angebot
- Neubau Kita Fischteichweg TragwerksplanungZuschlag 15.06.2026 an Einzelunternehmen aus Hannover · 16 Angebote
- IGS Linden, Hannover, Gesamtsanierung, Umstrukturierung und TeilneubauZuschlag 16.03.2026 an ORG-9000 / ppp architekten + stadtplaner gmbh · 26 Angebote
- IGS Linden, Hannover - Gesamtsanierung, Umstrukturierung und Teilneubau - TragwerksplanungZuschlag 23.02.2026 an Einzelunternehmen aus Hannover · 28 Angebote
- Historisches Museum Hannover Sanierung der TGA, der ALG 1, 2, 3 und 8, HOAI 2021 Fachplanung - Technische AusrüstungZuschlag 29.01.2026 an ORG-9000 / M&P Braunschweig GmbH (Bieter) · 4 Angebote je Los
- Lister Bad - Planungsleistung für die Sanierung der Freibadaußenbecken, als Gesamtleistung an eine Bietergemeinschaft bzw. einen Generalplaner.Zuschlag 09.12.2025 an Thalen Consult GmbH · 7 Angebote