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Vorinformation nicht angegeben (national) · veröffentlicht am 09.07.2026

KEXI On-Demand-Verkehr Neustadt a.d.Do.

Auftraggeber: Landratsamt Kelheim · Kelheim

Landratsamt Kelheim kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung in Kelheim an.

Ergebnis

Ohne Zuschlag beendet

Angebote
nicht veröffentlicht
Beendet
09.07.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 09.07.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: KEXI On-Demand-Verkehr Neustadt a.d.Do.
Wo
Kelheim, Landkreis Kelheim, Bayern
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.03.2027 bis 28.02.2030

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörden nach Art. 8 Absätze 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 3 Jahren ab Betriebsbeginn (Abschnitt II.3) mit einer Verlängerungsoption für längstens 2 Jahre erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Sinne eines sog. „on-demand-Verkehrs“ im Landkreis Kelheim gemäß den ergänzenden Dokumenten zu dieser Vorabbekanntmachung.Das Dokument steht zum Download bereit unter: https://meinvlk.de/VAB/2026_07_06_-_Ergaenzende_Vorinformation_Linie_KEXI_Neustadt_-_ANLAGEN.pdfDer öffentliche …

Ganze Beschreibung lesen

Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörden nach Art. 8 Absätze 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 3 Jahren ab Betriebsbeginn (Abschnitt II.3) mit einer Verlängerungsoption für längstens 2 Jahre erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Sinne eines sog. „on-demand-Verkehrs“ im Landkreis Kelheim gemäß den ergänzenden Dokumenten zu dieser Vorabbekanntmachung.Das Dokument steht zum Download bereit unter: https://meinvlk.de/VAB/2026_07_06_-_Ergaenzende_Vorinformation_Linie_KEXI_Neustadt_-_ANLAGEN.pdfDer öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über eine Genehmigung zum Betrieb des zu vergebenen „on-demand-Verkehrs“ verfügen.Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und die Nahverkehrspläne in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung von weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln) anzupassen ist. Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o. g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern.Der Landkreis Kelheim kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Erfüllungsort

Ort
93309 Kelheim
Bundesland
Bayern
NUTS
DE226

Verlauf

  1. 09.07.2026 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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