KEXI On-Demand-Verkehr Neustadt a.d.Do.
Auftraggeber: Landratsamt Kelheim · Kelheim
Landratsamt Kelheim kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung in Kelheim an.
Ohne Zuschlag beendet
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 09.07.2026
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 09.07.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: KEXI On-Demand-Verkehr Neustadt a.d.Do.
- Wo
- Kelheim, Landkreis Kelheim, Bayern
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.03.2027 bis 28.02.2030
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Landkreis Kelheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörden nach Art. 8 Absätze 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 3 Jahren ab Betriebsbeginn (Abschnitt II.3) mit einer Verlängerungsoption für längstens 2 Jahre erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Sinne eines sog. „on-demand-Verkehrs“ im Landkreis Kelheim gemäß den ergänzenden Dokumenten zu dieser Vorabbekanntmachung.Das Dokument steht zum Download bereit unter: https://meinvlk.de/VAB/2026_07_06_-_Ergaenzende_Vorinformation_Linie_KEXI_Neustadt_-_ANLAGEN.pdfDer öffentliche …
Ganze Beschreibung lesen
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörden nach Art. 8 Absätze 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 3 Jahren ab Betriebsbeginn (Abschnitt II.3) mit einer Verlängerungsoption für längstens 2 Jahre erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Sinne eines sog. „on-demand-Verkehrs“ im Landkreis Kelheim gemäß den ergänzenden Dokumenten zu dieser Vorabbekanntmachung.Das Dokument steht zum Download bereit unter: https://meinvlk.de/VAB/2026_07_06_-_Ergaenzende_Vorinformation_Linie_KEXI_Neustadt_-_ANLAGEN.pdfDer öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über eine Genehmigung zum Betrieb des zu vergebenen „on-demand-Verkehrs“ verfügen.Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und die Nahverkehrspläne in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung von weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln) anzupassen ist. Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o. g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern.Der Landkreis Kelheim kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Erfüllungsort
- Ort
- 93309 Kelheim
- Kreis
- Landkreis Kelheim
- Bundesland
- Bayern
- NUTS
- DE226
Verlauf
- 09.07.2026 Vorinformation veröffentlicht
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