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Abgelaufen Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 28.02.2025

Interessenbekundungsverfahren zur Bewirtschaftung der Kantine des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Auftraggeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat einen Auftrag für „Interessenbekundungsverfahren zur Bewirtschaftung der Kantine des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt“ in Magdeburg ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 31.03.2025 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Teilnahmeanträge waren bis 31.03.2025, 09:00 Uhr möglich. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Interessenbekundungsverfahren zur Bewirtschaftung der Kantine des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Wo
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Teilnahmeantrag bis 31.03.2025, 09:00 Uhr
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.04.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die Bewirtschaftung seiner Kantine - Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17.Juni“, 39112 Magdeburg - frühestens zum 01.06.2025 spätestens zum 30.09.2025 neu zu vergeben. Inhalt der zu vergebenden Konzession ist die Einräumung ausschließlicher Rechte zum Betrieb der Kantine auf einer geschlossenen Liegenschaft. Diese öffentliche Bekanntmachung dient der Aufforderung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren als vorgeschaltete Maßnahme zur Feststellung, ob es Interessenten für den Betrieb der Kantine gibt. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Somit sind die Interessenten nicht an ihre Interessenbekundungen gebunden. Allgemeine Angaben zur Leistungserbringung: 1. Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Konzession zur Bewirtschaftung eines …

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Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die Bewirtschaftung seiner Kantine - Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17.Juni“, 39112 Magdeburg - frühestens zum 01.06.2025 spätestens zum 30.09.2025 neu zu vergeben. Inhalt der zu vergebenden Konzession ist die Einräumung ausschließlicher Rechte zum Betrieb der Kantine auf einer geschlossenen Liegenschaft. Diese öffentliche Bekanntmachung dient der Aufforderung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren als vorgeschaltete Maßnahme zur Feststellung, ob es Interessenten für den Betrieb der Kantine gibt. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Somit sind die Interessenten nicht an ihre Interessenbekundungen gebunden. Allgemeine Angaben zur Leistungserbringung: 1. Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Konzession zur Bewirtschaftung eines Kantinenbetriebes (inkl. des Betriebes eines zentralen Meeting-Points (Kaffeevollautomat) auf der Grundlage der Richtlinien für Kantinen bei Behörden und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt in ihrer gültigen Fassung (Kantinenrichtlinien). 2. Grundangaben: a) Küchenkapazität: ca. 200 Essen/Tag b) wirtschaftliche Umsätze 2017 bis 2019: durchschnittlich ca. 125.000 € c) tägliche Mittagsversorgung vor Corona: ca. 120 bis 150 Essenteilnehmer d) pandemiebedingte Schließung Kantinenbetrieb: Keine Schließung, Umstellung auf Togo-Betrieb e) tägliche Mittagsversorgung aktuell: ca. 60 bis 80 Essenteilnehmer f) Erwartung tägliche Mittagsversorgung: ca. 70 bis 80 Essenteilnehmer. 3. Beschäftigte: ca. 300. 4. Eine Mindestteilnehmerzahl kann nicht garantiert werden. 5. Es liegt allein im Ermessen bzw. der Kalkulation des Konzessionsnehmers, welche kantinentypischen Speisen im festgelegten Preisrahmen angeboten werden. 6. Darüber hinaus können weitere Gerichte, Snacks und Getränke in freier Preisgestaltung zu kantinenüblichen Preisen angeboten werden. 7. Für Veranstaltungen im Haus - insbesondere Besprechungen, Dienstberatungen, Hoffeste, Weihnachtsfeiern - sowie bei Einsätzen des Krisenstabes der Landesregierung ist nach vorheriger Absprache ein Catering durch den Konzessionsnehmer bereitzustellen. Die Häufigkeit dieser Leistung ist derzeit nicht einschätzbar. 8. Die Essenversorgung inkl. Kaffeevollautomat ist ganzjährig grundsätzlich an allen Arbeitstagen (ausgenommen 24.12. und 31.12. jeden Jahres) im Dienstgebäude anzubieten. Wirtschaftsbedingte Schließzeiten sind vorher zu vereinbaren. 9. Die Küche ist mit gängigen Gebrauchsgegenständen voll ausgestattet. Dazu gehören neben Geschirr und Besteck auch Ausgabesysteme und "GN-Behälter". Die Ersatzbeschaffung erfolgt bei Bedarf durch den Konzessionsnehmer. 10. Ein Kassensystem ist vorhanden. 11. Der Konzessionsnehmer übernimmt alle mit der Bewirtschaftung der Kantine in Zusammenhang und mit der Bereitstellung der Essensangebote einhergehenden Aufgaben. 12. Reparaturen bzw. Ersatz von Einrichtungsgegenständen gehen grundsätzlich zu Lasten des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsgeber trägt die Kosten der Wartung, Instandhaltung und Ersatzbeschaffung von mit dem Gebäude fest verbundenen Einrichtungsgegenständen in den Kantinenräumen und bei der Ausstattung und Einrichtung des Speisesaals, die den Betrag von derzeit 409 Euro jährlich übersteigen und soweit der Konzessionsgeber deren Eigentümer ist. 13. Die Nutzung zu anderen Zwecken als zum Betrieb der Kantine sowie die Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen. 14. Die Nutzung der Kantineneinrichtung zur Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten (inklusive Catering) für den Verzehr außerhalb der Liegenschaft sind grundsätzlich zulässig, aber genehmigungspflichtig. Die Genehmigung für ein tägliches Drittgeschäft wird vor Vertragsbeginn nicht erteilt. 15. Bei Bedarf und in Absprache mit dem Konzessionsnehmer ist die Nutzung des Speisesaals durch den Konzessionsgeber kostenfrei möglich. Die Reinigung des Mobiliars des Speisesaals obliegt dem Konzessionsnehmer. Die Kapazität des Speisesaals umfasst 183 Sitzplätze. 16. Das Angebot richtet sich auch an externe Besucher und Gäste der Dienststelle. 17. Eine Unterdeckungspauschale wird nicht gezahlt. 18. Der Konzessionsgeber zahlt an den Konzessionsnehmer keine weiteren finanziellen Zuschüsse zur Erfüllung der Kantinendienstleistungen. 19. Eine Weiter- oder Unterpachtung wird nicht gestattet. 20. Bei Organisationsänderungen, die eine Schließung der Kantine erforderlich machen, erlischt der Konzessionsvertrag mit dem Tag, an dem die Organisationsänderung wirksam wird. Der Konzessionsgeber verpflichtet sich, den Konzessionsnehmer hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. 21. Die Richtlinien für Kantinen bei Behörden und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt (Kantinenrichtlinien) in ihrer gültigen Fassung, ein Übersicht- und Lageplan und das vorläufige Inventarverzeichnis werden als Anlagen beigefügt. 22. Die Inventarliste kann nach Bedarf entsprechend der technischen und ausstattungsmäßigen Entwicklung oder entsprechend dem sich ergebenen Erfordernissen in beidseitigem Einvernehmen ergänzt bzw. angepasst werden.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 28.02.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 04.04.2025 Bekanntmachung geändert · Das Vergabeverfahren wurde eingestellt
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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