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Zuschlag erteilt Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 13.10.2025

inter. Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe, Flaesheim

Auftraggeber: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle · Duisburg

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle hat den Auftrag für „inter. Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe, Flaesheim“ in Duisburg vergeben (Bekanntmachung vom 13.10.2025), Zuschlag an Festmachereigesellschaft Nord-Ostsee-Kanal mbH.

Zuschlag an

Festmachereigesellschaft Nord-Ostsee-Kanal mbH Kiel

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
13.10.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 13.10.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
inter. Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe, Flaesheim
Wo
Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.10.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnenschifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals. In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50 Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt eingeschränkt. Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den …

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Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnenschifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals. In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50 Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt eingeschränkt. Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde. Die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim sind noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3 Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird. Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen. Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren, insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der Festmacher erheblich erschwert würde. Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende gerecht. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer Schleusenkammer.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Duisburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 13.10.2025 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Festmachereigesellschaft Nord-Ostsee-Kanal mbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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