Zum Inhalt springen
Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 09.09.2023

Geschäftsstelle für die Expertenkommission nach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz

Auftraggeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung · Bonn

Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen Auftrag für Dienstleistungen ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 12.10.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 12.10.2023, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Geschäftsstelle für die Expertenkommission nach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz
Wo
nicht angegeben
Bis wann
Angebotsfrist 12.10.2023, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.01.2024 bis 31.12.2025

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.09.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Nach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz wurde 2018 die Expertenkommission Fracking vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Die Kommission hat sich im Mai 2019 konstituiert. Bei ihrer Arbeit wird die Kommission administrativ von einer Geschäftsstelle unterstützt. Da der Vertrag für die aktuelle Geschäftsstelle Ende 2023 ausläuft, soll der Auftrag hierzu erneut ausgeschrieben werden um die Arbeitsfähigkeit der Kommission auch zukünftig zu erhalten. Der Bieter betreibt die Geschäftsstelle mit den dazugehörigen Aufgaben.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DE

Verlauf

  1. 09.09.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Von hier aus weiter