Geschäftsstelle für die Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz
Auftraggeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung · Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung hat den Auftrag für Dienstleistungen in Bonn am 20.11.2023 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Jülich.
Einzelunternehmen aus Jülich
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 20.11.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 30.11.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Geschäftsstelle für die Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.11.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungNach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz wurde 2018 die Expertenkommission Fracking vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Die Kommission hat sich im Mai 2019 konstituiert. Bei ihrer Arbeit wird die Kommission administrativ von einer Geschäftsstelle unterstützt. Da der Vertrag für die aktuelle Geschäftsstelle Ende 2023 ausläuft, soll der Auftrag hierzu erneut ausgeschrieben werden um die Arbeitsfähigkeit der Kommission auch zukünftig zu erhalten. Der Bieter betreibt die Geschäftsstelle mit den dazugehörigen Aufgaben.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 30.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit aufgrund einer Vertragsverlängerungsoption i.S.v. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Jülich erhalten.