Fortschreibung des saarländischen Abfallwirtschaftsplans
Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität · Saarbrücken
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität hat einen Auftrag für Abfall und Entsorgung in Saarbrücken Deutschland ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 12.09.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Abfall und Entsorgung: Fortschreibung des saarländischen Abfallwirtschaftsplans
- Wo
- Saarbrücken Deutschland
- Bis wann
- Angebotsfrist 12.09.2025, 11:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungNach § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) stellen die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Im Saarland ist der Abfallwirtschaftsplan (AWP) bislang in die Teilpläne "Siedlungsabfälle" (Fassung vom März 2022) sowie "Abfälle aus Industrie und Gewerbe" (Fassung vom Mai 2019) untergliedert. Die Abfallwirtschaftspläne sind nach § 31 Abs. 5 KrWG mindestens alle 6 Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Entsprechend wurde eine Überprüfung des Teilplanes "Abfälle aus Industrie und Gewerbe" durchgeführt und der Bedarf für eine Fortschreibung festgestellt. Der festgestellte Bedarf einer Fortschreibung liegt insbe-sondere im Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) im Jahr 2023 und der Änderung der Deponieverordnung (DepV) im Jahr 2024 begründet, da diese Neuerungen mit signifikanten Veränderungen in den …
Ganze Beschreibung lesen
Nach § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) stellen die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Im Saarland ist der Abfallwirtschaftsplan (AWP) bislang in die Teilpläne "Siedlungsabfälle" (Fassung vom März 2022) sowie "Abfälle aus Industrie und Gewerbe" (Fassung vom Mai 2019) untergliedert. Die Abfallwirtschaftspläne sind nach § 31 Abs. 5 KrWG mindestens alle 6 Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Entsprechend wurde eine Überprüfung des Teilplanes "Abfälle aus Industrie und Gewerbe" durchgeführt und der Bedarf für eine Fortschreibung festgestellt. Der festgestellte Bedarf einer Fortschreibung liegt insbe-sondere im Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) im Jahr 2023 und der Änderung der Deponieverordnung (DepV) im Jahr 2024 begründet, da diese Neuerungen mit signifikanten Veränderungen in den Stoffströmen mineralischer Ab-fälle verbunden sind. Eine fundierte Abfallwirtschaftsplanung erfordert daher eine Ak-tualisierung des AWP unter Einbeziehung dieser und darüber hinausgehender Entwicklungen. Die bisherigen Teilpläne sollen nun im Zuge der Fortschreibung des Teilplanes "Abfälle aus Industrie und Gewerbe" zu einen Gesamt-Abfallwirtschaftsplan zusammengeführt werden. Fortschreibung des saarländischen Abfallwirtschaftsplans
Erfüllungsort
- Ort
- 66117 Saarbrücken Deutschland
Verlauf
- 15.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht