Forschungsvorhaben "Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie)"
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Forschung und Studien in Berlin am 17.09.2023 vergeben, Zuschlag an Kienbaum Consultants International GmbH.
Kienbaum Consultants International GmbH Köln
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 17.09.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 29.09.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Forschungsvorhaben "Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie)"
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Laufzeit
- 22 Monate
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZiel der Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie) ist: Erstens, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu Assistenzhunden (§§ 12e bis 12l BGG) zu begleiten und zu prüfen (Umsetzungsbegleitung). Zweitens, zu klären, inwieweit die angestrebten Ziele durch die bisherige Gesetzgebung erreicht worden sind (Wirkungsanalyse). Drittens, die Kosten für M-A-G näher zu ergründen (Kostenevaluation) und unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungen durch den Einsatz von Assistenzhunden Perspektiven zur künftigen Finanzierung zu entwickeln (Weiterentwicklungsperspektive). Zum Hintergrund: Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die Regelungen zu den Assistenzhunden ins BGG aufgenommen. Ziel dieser Regelungen ist es, Zugänge für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zu ermöglichen und zu verbessern. Dazu wurden die Ausbildung und Prüfung von …
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Ziel der Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie) ist: Erstens, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu Assistenzhunden (§§ 12e bis 12l BGG) zu begleiten und zu prüfen (Umsetzungsbegleitung). Zweitens, zu klären, inwieweit die angestrebten Ziele durch die bisherige Gesetzgebung erreicht worden sind (Wirkungsanalyse). Drittens, die Kosten für M-A-G näher zu ergründen (Kostenevaluation) und unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungen durch den Einsatz von Assistenzhunden Perspektiven zur künftigen Finanzierung zu entwickeln (Weiterentwicklungsperspektive). Zum Hintergrund: Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die Regelungen zu den Assistenzhunden ins BGG aufgenommen. Ziel dieser Regelungen ist es, Zugänge für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zu ermöglichen und zu verbessern. Dazu wurden die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten gesetzlich einheitlich geregelt und insgesamt Regelungen für eine breitere Akzeptanz von Assistenzhunden in der Gesellschaft geschaffen. Im Einzelnen wurden Vorschriften zur Begleitung durch einen Assistenzhund (§ 12e BGG), zur Ausbildung (§ 12f BGG), zur Prüfung (§ 12g BGG), zur Haltung (§ 12h BGG), zur Zulassung von Ausbildungsstellen (§ 12i BGG) und zur Akkreditierung (§ 12j BGG) sowie eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur näheren Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen (§ 12l BGG) erlassen. §§ 12e ff. BGG sind am 01.07.2021 in Kraft getreten, die entsprechende Rechtsverordnung (AHundV) ist am 01.03.2023 in Kraft getreten. Ferner bestimmt § 12k BGG, dass das BMAS die Umsetzung und die Auswirkungen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 12e bis 12l BGG) in den Jahren 2021 bis 2024 untersuchen muss. Zusammenfassend soll die nun zu beauftragende Evaluation nach § 12k BGG zum einen die praktische Umsetzung der vorgenannten Neuregelungen und deren Auswirkungen untersuchen. Zum anderen soll die Evaluation auch Anforderungen des Koalitionsvertrages gerecht werden und die Grundlage für ein „Assistenzhundegesetz“ legen. Vor diesem Hintergrund muss die Evaluation auch Aussagen zu den finanziellen Bedarfen bezogen auf die Anschaffung und Haltung von Assistenzhunden sowie die Ausbildung und Prüfung von M-A-G treffen und in diesem Zusammenhang auch mögliche „Kosteneinsparungen“ zum Beispiel im Bereich von Leistungen zur Teilhabe (§ 4 SGB IX) sowie im Bereich der Krankenbehandlung (SGB V) identifizieren. Wichtiger Bestandteil (Evaluationsobjekt) der Evaluation sind ca. 150 M-A-G, die vom BMAS im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt werden. Die Teilnehmenden werden vom BMAS verpflichtet, dem Auftragnehmer während der Evaluation (z. B. zur Klärung von (Kosten-)Fragen sowie im Rahmen von Interviews) zur Verfügung zu stehen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 25.04.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 29.09.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Kienbaum Consultants International GmbH erhalten.
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