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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 25.04.2023

Forschungsvorhaben "Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie)"

Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Forschung und Studien in Berlin am 17.09.2023 vergeben, Zuschlag an Kienbaum Consultants International GmbH.

Summe
nicht plausibel
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
17.09.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 29.09.2023.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Forschungsvorhaben "Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie)"
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Laufzeit
22 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.09.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Ziel der Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie) ist: Erstens, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu Assistenzhunden (§§ 12e bis 12l BGG) zu begleiten und zu prüfen (Umsetzungsbegleitung). Zweitens, zu klären, inwieweit die angestrebten Ziele durch die bisherige Gesetzgebung erreicht worden sind (Wirkungsanalyse). Drittens, die Kosten für M-A-G näher zu ergründen (Kostenevaluation) und unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungen durch den Einsatz von Assistenzhunden Perspektiven zur künftigen Finanzierung zu entwickeln (Weiterentwicklungsperspektive). Zum Hintergrund: Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die Regelungen zu den Assistenzhunden ins BGG aufgenommen. Ziel dieser Regelungen ist es, Zugänge für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zu ermöglichen und zu verbessern. Dazu wurden die Ausbildung und Prüfung von …

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Ziel der Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie) ist: Erstens, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu Assistenzhunden (§§ 12e bis 12l BGG) zu begleiten und zu prüfen (Umsetzungsbegleitung). Zweitens, zu klären, inwieweit die angestrebten Ziele durch die bisherige Gesetzgebung erreicht worden sind (Wirkungsanalyse). Drittens, die Kosten für M-A-G näher zu ergründen (Kostenevaluation) und unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungen durch den Einsatz von Assistenzhunden Perspektiven zur künftigen Finanzierung zu entwickeln (Weiterentwicklungsperspektive). Zum Hintergrund: Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die Regelungen zu den Assistenzhunden ins BGG aufgenommen. Ziel dieser Regelungen ist es, Zugänge für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zu ermöglichen und zu verbessern. Dazu wurden die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten gesetzlich einheitlich geregelt und insgesamt Regelungen für eine breitere Akzeptanz von Assistenzhunden in der Gesellschaft geschaffen. Im Einzelnen wurden Vorschriften zur Begleitung durch einen Assistenzhund (§ 12e BGG), zur Ausbildung (§ 12f BGG), zur Prüfung (§ 12g BGG), zur Haltung (§ 12h BGG), zur Zulassung von Ausbildungsstellen (§ 12i BGG) und zur Akkreditierung (§ 12j BGG) sowie eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur näheren Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen (§ 12l BGG) erlassen. §§ 12e ff. BGG sind am 01.07.2021 in Kraft getreten, die entsprechende Rechtsverordnung (AHundV) ist am 01.03.2023 in Kraft getreten. Ferner bestimmt § 12k BGG, dass das BMAS die Umsetzung und die Auswirkungen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 12e bis 12l BGG) in den Jahren 2021 bis 2024 untersuchen muss. Zusammenfassend soll die nun zu beauftragende Evaluation nach § 12k BGG zum einen die praktische Umsetzung der vorgenannten Neuregelungen und deren Auswirkungen untersuchen. Zum anderen soll die Evaluation auch Anforderungen des Koalitionsvertrages gerecht werden und die Grundlage für ein „Assistenzhundegesetz“ legen. Vor diesem Hintergrund muss die Evaluation auch Aussagen zu den finanziellen Bedarfen bezogen auf die Anschaffung und Haltung von Assistenzhunden sowie die Ausbildung und Prüfung von M-A-G treffen und in diesem Zusammenhang auch mögliche „Kosteneinsparungen“ zum Beispiel im Bereich von Leistungen zur Teilhabe (§ 4 SGB IX) sowie im Bereich der Krankenbehandlung (SGB V) identifizieren. Wichtiger Bestandteil (Evaluationsobjekt) der Evaluation sind ca. 150 M-A-G, die vom BMAS im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt werden. Die Teilnehmenden werden vom BMAS verpflichtet, dem Auftragnehmer während der Evaluation (z. B. zur Klärung von (Kosten-)Fragen sowie im Rahmen von Interviews) zur Verfügung zu stehen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin
Bundesland
Berlin
NUTS
DE300

Verlauf

  1. 25.04.2023 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 29.09.2023 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Kienbaum Consultants International GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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