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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 16.02.2023

Forschungsprojekt "Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe"

Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Architektur in Berlin am 12.02.2023 vergeben, Zuschlag an ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 218.883 €.

Summe
218.883 €
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
12.02.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 16.02.2023.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Architektur: Forschungsprojekt "Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe"
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
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Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Bundestages aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut vorzulegen. In Vorbereitung auf den anstehenden 7. ARB wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschiedene Einzelstudien u. a. zur Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen in Auftrag geben. Für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung spielt die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen eine wichtige Rolle. Das BMAS beabsichtigt für den 7. ARB das Forschungsprojekt „Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe“ durchführen zu lassen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts sollen Personen befragt werden, die grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialleistungen …

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Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Bundestages aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut vorzulegen. In Vorbereitung auf den anstehenden 7. ARB wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschiedene Einzelstudien u. a. zur Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen in Auftrag geben. Für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung spielt die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen eine wichtige Rolle. Das BMAS beabsichtigt für den 7. ARB das Forschungsprojekt „Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen - Motive und Hintergründe“ durchführen zu lassen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts sollen Personen befragt werden, die grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialleistungen (insbesondere Grundsicherungsleistungen oder vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag) haben, diese jedoch nicht beziehen. Zu den Ursachen hierfür gibt es zahlreiche Annahmen, jedoch nur wenige systematische Analysen zu den subjektiven Gründen und den wahrgenommenen Hürden bei deren Beantragung. Das Projekt soll hier grundlegende Erkenntnisse generieren. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Workshops zu möglichen „Forschungsfragen für die Armuts- und Reichtumsforschung der Bundesregierung“ wurde deutlich, dass weiterhin Erkenntnislücken bestehen. Diese betreffen insbesondere die subjektiven Gründe, die dazu führen, dass Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund soll eine qualitative Studie lebens- und praxisnähere Erkenntnisse zu Entscheidungen, Verhaltensweisen und Motiven der Zielpersonen erbringen. Dabei sollen Personen befragt werden, die als „verdeckt arm“ gelten, d. h. deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um das soziokulturelle Existenzminimum zu decken und bei denen davon auszugehen ist, dass ein Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen des SGB II oder SGB XII bzw. vorgelagerter Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht. Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen kann auch in der Vergangenheit vorgelegen haben. Es soll herausgearbeitet werden, welche subjektiven Gründe für die Nichtinanspruchnahme von besonderer Bedeutung sind und welche Faktoren und/oder Maßnahmen aus Sicht der Anspruchsberechtigten den Zugang zu Sozialleistungen (v. a. Grundsicherungsleistungen) erleichtern könnten. Auch die Sicht von Experten, beispielsweise bei einem örtlichen Träger beschäftigte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, kann einfließen. Ein wesentlicher Teil des Forschungsprojekts besteht darin, leistungsberechtigte Personen ohne tatsächlichen Leistungsbezug zu identifizieren und für die Teilnahme an der Studie zu gewinnen. Es wird erwartet, dass mindestens 70 Befragungspersonen, je Haushalt nicht mehr als eine Person, in die qualitative Studie einbezogen werden. Dabei wird eine sorgfältige Auswahl der Befragungspersonen als zentral angesehen, um ein umfassendes und differenziertes Bild zu erhalten. Die subjektiven Gründe könnten sich unter anderem zwischen Altersgruppen, Personen mit unterschiedlicher Erwerbsfähigkeit, Haushaltszusammensetzungen (mit/ohne Kinder) sowie zwischen urbanen und ländlichen Gebieten deutlich unterscheiden. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin
Bundesland
Berlin
NUTS
DE300

Verlauf

  1. 16.02.2023 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH erhalten, Summe 218.883 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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