Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben“
Auftraggeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung · Bonn
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat den Auftrag für Dienstleistungen in Bonn am 12.02.2025 vergeben, Zuschlag an Bietergemeinschaft: IfLS Beratung und Projekte GmbH, DLG e. V. und Info GmbH.
Bietergemeinschaft: IfLS Beratung und Projekte GmbH, DLG e. V. und Info GmbH Frankfurt am Main
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 12.02.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 10.07.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben“
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.07.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand ist die Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“, einschließlich der Konzeption, Durchführung und Auswertung. Die aus der Evaluierung gewonnenen Daten sind zudem vom Auftragnehmer aufzubereiten und in einem Evaluierungsbericht darzustellen. Infolge wesentlicher Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung im „Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung“ musste die Laufzeit der Richtlinie nachträglich mittels der Änderungsrichtlinie vom 27.08.2025 um zwei Jahre bis zum 31.12.2028 verkürzt werden. Zusätzlich wurde der Bewilligungszeitraum (Ziffer 8 der Richtlinie) dahingehend geändert, dass Bewilligungen nur noch bis zum 31.12.2026 zulässig sind (Ziffer 2 der Richtlinie) und Förderanträge nur noch bis zum 31.08.2026 gestellt werden können (Ziffer 7 der Richtlinie). Zusätzlich können Anforderungen nunmehr letztmalig am 15.10.2028 erfolgen. Die Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung und die damit verbundenen Änderungen der Richtlinie machen eine Anpassung/Verkürzung erforderlich.
Erfüllungsort
- Ort
- Bonn
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 10.07.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Infolge wesentlicher Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung im „Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung“ musste die Laufzeit der Richtlinie nachträglich mittels der Änderungsrichtlinie vom 27.08.2025 um zwei Jahre bis zum 31.12.2028 verkürzt werden.…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Bietergemeinschaft: IfLS Beratung und Projekte GmbH, DLG e. V. und Info GmbH erhalten.
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