Evaluation der Regelungen zur Begleitung im Krankenhaus im SGB V und SGB IX (Evaluation Begleitung im Krankenhaus)
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bonn am 27.05.2023 vergeben, Zuschlag an ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH.
ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Köln
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 27.05.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 02.06.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Evaluation der Regelungen zur Begleitung im Krankenhaus im SGB V und SGB IX (Evaluation Begleitung im Krankenhaus)
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas auszuschreibende Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen zur Begleitung von Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt. Diese Neuregelungen wurden durch Änderungen in §§ 113 und 121 SGB IX und die Einfügung des § 44b in das SGB V umgesetzt und treten zum 1. November 2022 in Kraft. § 113 Abs. 7 SGB IX sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Neuregelungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Einvernehmen mit den Ländern bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert. Das hier zu vergebende Forschungsvorhaben soll dem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Mit dem Auftrag sollen insbesondere Erkenntnisse über die Praktikabilität der Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sowie im Recht der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) für die Beteiligten sowie die finanziellen …
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Das auszuschreibende Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen zur Begleitung von Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt. Diese Neuregelungen wurden durch Änderungen in §§ 113 und 121 SGB IX und die Einfügung des § 44b in das SGB V umgesetzt und treten zum 1. November 2022 in Kraft. § 113 Abs. 7 SGB IX sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Neuregelungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Einvernehmen mit den Ländern bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert. Das hier zu vergebende Forschungsvorhaben soll dem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Mit dem Auftrag sollen insbesondere Erkenntnisse über die Praktikabilität der Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sowie im Recht der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) für die Beteiligten sowie die finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen auf die jeweiligen Leistungssysteme erlangt werden. Außerdem soll untersucht werden, inwiefern Regelungslücken mit Blick auf den erfassten Personenkreis bestehen. Es sollen Erkenntnisse über die Anzahl der Fälle, die Kosten sowie die Tätigkeiten, die die vertrauten Bezugspersonen im Krankenhaus verrichten, erlangt werden. In dem Forschungsvorhaben sollen die folgenden vier Bereiche, jeweils getrennt nach Leistungssystemen, betrachtet werden: 1. Fallzahlen und Kosten 2. Verwaltungsverfahren 3. Durchführung der Begleitung 4. Anwendungsbereich der Regelungen. Es handelt sich um eine sozialwissenschaftliche Untersuchung inklusive Primärdatenerhebung bei vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und Sekundärauswertungen. Zielführend dürfte ein Mixed-Method-Design sein, in dem sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer soll während der Projektlaufzeit in regelmäßigen Abständen Fachgespräche mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren durchführen. Zusätzlich ist eine Teilnahme an den Sitzungen der Länder-Bund-Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz inklusive Berichterstattung vorgesehen. Zur laufenden Abstimmung während des Projektzeitraums hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer in regelmäßigen Jour-Fixe-Besprechungen engen Kontakt mit der Auftraggeberin sowie dem Bundesministerium für Gesundheit zu halten. Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die Projektlaufzeit beträgt ab Zuschlag 24 Monate und endet mit der Vorlage des Schlussberichts. Mit einer Zuschlagerteilung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 gerechnet. Mit Frist jeweils zum 15. November sind in den Jahren 2023 und 2024 Sachstandsberichte einzureichen. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 02.06.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH erhalten.
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