Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung von angespannten Wohnungsmärkten im Freistaat Sachsen
Auftraggeber: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung · Dresden
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung hat einen Auftrag für „Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung von angespannten Wohnungsmärkten im Freistaat Sachsen“ in Dresden ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 20.10.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung von angespannten Wohnungsmärkten im Freistaat Sachsen
- Wo
- Dresden, Sachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 20.10.2025, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.09.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut Bekanntmachunga) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung; Straße, Hausnummer: Archivstraße 1; Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: info@smil.sachsen.de; Telefonnummer: [Nummer entfernt]; Internetadresse: https://www.smil.sachsen.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Das Gutachten soll das Vorliegen angespannter Wohnungsmärkte in einem zweistufigen Verfahren prüfen: I) Stufe 1 – Vorauswahl a) Es sollen geeignete Auswahlkriterien gefunden, …
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a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung; Straße, Hausnummer: Archivstraße 1; Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: info@smil.sachsen.de; Telefonnummer: [Nummer entfernt]; Internetadresse: https://www.smil.sachsen.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Das Gutachten soll das Vorliegen angespannter Wohnungsmärkte in einem zweistufigen Verfahren prüfen: I) Stufe 1 – Vorauswahl a) Es sollen geeignete Auswahlkriterien gefunden, definiert und erläutert werden, mit denen eine Vorauswahl aus sämtlichen Gemeinden im Freistaat Sachsen getroffen werden kann, für die in der Stufe 2 eine vertiefte Prüfung der Voraussetzungen für einen angespannten Wohnungsmarkt erfolgt. Die Städte Dresden und Leipzig sind aufgrund der bereits bestehenden Mietpreisbremse auf jeden Fall in die vertiefte Prüfung in Stufe 2 einzubeziehen. b) In dieser Stufe ist auch zu prüfen, inwieweit und aufgrund welcher Kriterien Gemeinden von der weiteren Prüfung in Stufe 2 ausgeschlossen werden sollten, auch wenn die Auswahlkriterien erfüllt sind (z. B. Bevölkerungsuntergrenze, geringer Anteil der Mietwohnungen im Gemeindegebiet) c) Bei der Betrachtung der Gemeinden sind amtliche Daten (z. B. Statistisches Landesamt Sachsen) sowie weitere vom Gutachter ermittelbare oder von Dritten erhältliche Daten zu Grunde zu legen. Die Daten sind zu beschreiben und ihre Geeignetheit zu begründen. II) Stufe 2 – Vertiefte Prüfung a) Es sollen geeignete Indikatoren gefunden, definiert und erläutert werden, mit denen geprüft werden kann, ob in den unter Stufe 1 benannten Gemeinden oder Teilräumen dieser Gemeinden ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt bzw. die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesem Zusammenhang soll Folgendes überprüft werden: b) Ob die unter IV) Buchstaben a) bis g) genannten Maßnahmen mit identischen Indikatoren geprüft werden können, oder ob für die Maßnahmen im Einzelfall auch nur eine Teilmenge der Indikatoren, andere Datenquellen oder ergänzende, andere Indikatoren und Bezugsgrößen herangezogen werden sollten, welche Bewertungsstufen ein Indikator haben kann und welche Gewichtung den Indikatoren jeweils bezogen auf die Eingriffsmaßnahmen zukommen soll. c) Inwieweit eine von den Gemeindegrenzen abweichende Abgrenzung von Wohnungsmärkten möglich und geboten ist (z. B. Teilbereiche in einzelnen Kommunen; innerörtliche und sachliche Abgrenzung in Großstädten ab 100 000 Einwohnern) und Maßnahmen differenziert nach Stadtteilen eingeführt werden sollten. d) Wie die Kommunen, die organisierte Wohnungswirtschaft und private Vermieter zur Mitwirkung bei der Gutachtenerstellung, insbesondere der Datenbeschaffung einbezogen werden und wie der Mieterbund, Kommunen und eventuell weitere Akteure in dem Prozess beteiligt werden. e) In diesem Zusammenhang sind die Leerstandzahlen zu plausibilisieren und die Angaben der jeweiligen Gemeinden und der Wohnungsverbände dabei zu berücksichtigen. III) Ergebnis und Empfehlung: a) Anhand der unter II) gefundenen Ergebnisse soll dargestellt und begründet werden, für welche Gemeinden bzw. Gemeindeteile der Gutachter von einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne der unter IV) genannten Maßnahmen ausgeht. b) Darüber hinaus sollen die zu erwartenden Wirkungen der Eingriffsmaßnahmen mit Blick auf das Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem, bezahlbaren Wohnraum zu sichern, dargestellt und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Anwendung der Eingriffsmaßnahmen ausgesprochen werden. Hierbei sollen die zu erwartenden Entwicklungen der nächsten fünf Jahre mit in Betracht gezogen werden. IV) Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Instrumente: a) Ausübung des erweiterten gemeindlichen Vorkaufsrechts, d. h. Anwendung u. a. auf brachliegende Grundstücke, wenn diese vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB), b) Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus auch unter Abweichung von den Grundzügen der Planung (§ 31 Abs. 3 BauGB), c) Verhängung von Baugeboten zur Schaffung von Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung (§ 175 Abs. 2 Satz 2 und § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB), d) Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB), e) Begrenzung der Miete bei der Wiedervermietung von Wohnraum auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent („Mietpreisbremse“ - § 556d Abs. 1 BGB), f) Absenkung der Kappungsgrenze für die Erhöhung von Bestandsmieten von 20 auf 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) und g) Verlängerung der Sperrfrist für die Geltendmachung von Eigenbedarf durch den Erwerber nach der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung (§ 577a Abs. 2 Satz 1 BGB).; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung; Straße, Hausnummer: Archivstraße 1; Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 20.11.2025; Ende: 31.08.2026 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 20.10.2025, 12:00 Uhr; Bindefrist: 20.11.2025 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personenschäden sowie mindestens 100.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Ziffer 3.7 der Vergabeunterlage sowie Anlage 5 - Informationen für den Rechnungssteller l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Anlagen 1, 2, und 3, beim Bestehen einer Bietergemeinschaft jede dieser Anlagen für jeden Bieter der Bietergemeinschaft sowie Anlage 4. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Rechtsberatung, Gutachten/ Studie (Recht),Gutachten/ Studie (Wirtschaft)
Erfüllungsort
Verlauf
- 19.09.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
- Landesberatungsstelle zu gemeinschaftlichen Wohnformen im Freistaat SachsenZuschlag 26.10.2026 an Dienstleistungskombinat „Menschen, Ideen, Räume“ GmbH · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen“Zuschlag 03.08.2026 an Nortal AG · 6 Angebote
- Konzeption eines landesweiten Rad-Hauptnetzes für den Alltagsradverkehr im Freistaat SachsenZuschlag 30.06.2026 an IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH · 13 Angebote
- simul+ KreativZuschlag 22.12.2025 an Einzelunternehmen aus Oschatz · 3 Angebote
- Ausschreibung des Projektes SPAteN – Sächsisches Projekt zum Abbau technisch entbehrlicher Normen im WohnungsbauZuschlag 11.11.2025 an Technische Universität Dresden - Wissensarchitektur · 1 Angebot