Erstellung des Teilhabeberichts nach § 88 SGB IX
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Architektur in Berlin am 22.03.2023 vergeben, Zuschlag an Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 233.124 €.
Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Köln
- Summe
- 233.124 €
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 22.03.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 27.03.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Architektur: Erstellung des Teilhabeberichts nach § 88 SGB IX
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZiel des Vorhabens ist die Entwicklung und Erstellung eines validen, aussagekräftigen und „neuen“ Teilhabeberichts, der die zentrale Informationsbasis darstellt, um Zahlen, Fakten und Informationen über die Situation und die Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zu erhalten. Dazu sollen nicht nur Menschen mit anerkannter Behinderung einbezogen werden, sondern alle Menschen, die eine Beeinträchtigung (im Sinne der ICF) aufweisen. Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag soll der Bericht eine wichtige Grundlage für die Vornahme von Entscheidungen über die Ausrichtung der Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen darstellen. Insofern müssen auch gesellschaftliche Veränderungen, die nachhaltig auch das Leben der Menschen mit Behinderungen beeinflussen einbezogen werden. Schließlich soll der Bericht Bedarfe in ausgewählten Schwerpunktthemen aufzeigen. Die …
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Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Erstellung eines validen, aussagekräftigen und „neuen“ Teilhabeberichts, der die zentrale Informationsbasis darstellt, um Zahlen, Fakten und Informationen über die Situation und die Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zu erhalten. Dazu sollen nicht nur Menschen mit anerkannter Behinderung einbezogen werden, sondern alle Menschen, die eine Beeinträchtigung (im Sinne der ICF) aufweisen. Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag soll der Bericht eine wichtige Grundlage für die Vornahme von Entscheidungen über die Ausrichtung der Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen darstellen. Insofern müssen auch gesellschaftliche Veränderungen, die nachhaltig auch das Leben der Menschen mit Behinderungen beeinflussen einbezogen werden. Schließlich soll der Bericht Bedarfe in ausgewählten Schwerpunktthemen aufzeigen. Die Bundesregierung erstellt unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einmal pro Legislaturperiode einen „Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen" (Teilhabebericht). Die gesetzliche Grundlage für den Teilhabebericht findet sich in § 88 SGB IX. Der Bericht enthält Ausführungen „zu den Lebenslagen, Querschnittsthemen wie Gender Mainstreaming, Migration, Alter, Barrierefreiheit, Diskriminierung, Assistenzbedarf und Armut. Gegenstand des Berichts sind auch Forschungsergebnisse über Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen und der Leistungen der Rehabilitationsträger für die Zielgruppen des Berichts“. Der nächste Teilhabebericht ist spätestens im Jahr 2025 zu veröffentlichen. Der letzte Teilhabebericht erschien 2021 und umfasst 827 Seiten. Aus Sicht des BMAS ist es eine Weiterentwicklung des Berichts notwendig, um dem gesetzlichen Auftrag („Darstellung von Lebenslagen“ und „Politikberatung“) sowie den Erwartungen und Anforderungen der unterschiedlichen Stakeholder (gesetzgebende Körperschaften, Politik, Ministerien, Menschen mit Behinderungen, Verbände) besser gerecht zu werden. Neben einer inhaltlichen Weiterentwicklung soll der Teilhabebericht zukünftig auch mit einem neuen Erscheinungsbild in modularer Form (Teil A und Teil B) überzeugen. Im Teil A - der den eigentlichen Teilhabebericht darstellt - soll insbesondere eine kompakte Darstellung der Lebenslagen (Kap. 2) sowie die Darstellung und Erörterung von Handlungsbedarfen zu definierten Schwerpunktthemen (Kap. 3) erfolgen. Vorangestellt werden soll eine „Executive Summary“ mit zentralen Ergebnissen und Botschaften sowie ein einleitendes Kapitel (Kap. 1) mit den wichtigsten Inhalten, Zahlen und Konzepten. Teil B soll ergänzend vertiefende Zahlen, Daten und Hintergründen zu den einzelnen Lebenslagen (Kap. 4) darstellen und auf entsprechende Literatur und Datenquellen (Kap. 5) hinweisen. Teil B soll ausschließlich online veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 27.03.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH erhalten, Summe 233.124 €.
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