Erneuerung einer 6-Mast-Flutlichtanlage, Austausch gegen LED Strahler
Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm
Stadt Schwelm hat einen Auftrag für Technische Gebäudeausrüstung in siehe Leistungsverzeichnis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 22.06.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Technische Gebäudeausrüstung: Erneuerung einer 6-Mast-Flutlichtanlage, Austausch gegen LED Strahler
- Wo
- siehe Leistungsverzeichnis
- Bis wann
- Angebotsfrist 22.06.2026, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungBei dem Sportplatz An der Rennbahn muss die Flutlichtanlage erneuert werden. Dabei handelt es sich um sechs Standmasten mit je drei Flutlichtstrahlern. Vorhanden sind Metall-Dampf-Druck-Lampen, diese sollen gegen LED Strahler ausgetauscht werden. Die Masten im Bestand sind Standsicher und bleiben erhalten. Die neue Flutlichtanlage wird mit einer entsprechenden Steuereinheit versehen, sodass die Beleuchtung an den Trainings- oder Wettkampfbetrieb angepasst werden kann. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen": konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: Installation von 2 Flutlichtanlagen aus den letzten 2 Kalender Jahren (2024 und 2025) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den …
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Bei dem Sportplatz An der Rennbahn muss die Flutlichtanlage erneuert werden. Dabei handelt es sich um sechs Standmasten mit je drei Flutlichtstrahlern. Vorhanden sind Metall-Dampf-Druck-Lampen, diese sollen gegen LED Strahler ausgetauscht werden. Die Masten im Bestand sind Standsicher und bleiben erhalten. Die neue Flutlichtanlage wird mit einer entsprechenden Steuereinheit versehen, sodass die Beleuchtung an den Trainings- oder Wettkampfbetrieb angepasst werden kann. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen": konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: Installation von 2 Flutlichtanlagen aus den letzten 2 Kalender Jahren (2024 und 2025) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) VHB Bund221 "Kalkulation von bestimmten Zuschlägen" oder VHB Bund 222 "Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme" 6) VHB Bund 223 "Aufgliederung der Einheitspreise" III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 17.08.2026 bis 28.08.2026 VII. Zuschlagskriterien: 100 % Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Flutlicht Flutlichtanlagen Fluchtlichter Flutlichtanlage Sportplatzbeleuchtung Lichtstrahler Flutlichtstrahler
Erfüllungsort
- Ort
- siehe Leistungsverzeichnis
Verlauf
- 19.05.2026 Ausschreibung veröffentlicht
- 11.06.2026 Ausschreibung veröffentlicht · geänderte Daten service.bund.de
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