Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 134 und 7569 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Auftraggeber: Landkreis Ravensburg · Ravensburg
Landkreis Ravensburg hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Ravensburg angekündigt.
Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 134 und 7569 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
- Wo
- Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg
- Veröffentlicht
- 21.08.2025
- Laufzeit
- 13.12.2026 bis 11.08.2027
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 13.12.2026 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zur Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien 134, 7569. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 134, 7569. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach …
Ganze Beschreibung lesen
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 13.12.2026 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zur Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien 134, 7569. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 134, 7569. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf 135.000 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Ravensburg
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE148
Verlauf
- 21.08.2025 Vorinformation veröffentlicht
Ähnliche offene Ausschreibungen
Zuschläge: Personenbeförderung in Baden-Württemberg
- Ausschreibung von Busverkehrsleistungen auf dem Bus-Linienbündel "Nordwest 1" durch den Landkreis RavensburgLandratsamt Ravensburg · Zuschlag 02.02.2026 an DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) · 4 Angebote
- Subunternehmerleistungen GelenkbusseV-Bus GmbH · Zuschlag 02.02.2026 an Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH · 2 Angebote
- Durchführung von Verkehrsleistungen im "Linienbündel Bad Urach"Landkreis Reutlingen · Zuschlag 29.12.2025 an Sueddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG · 4 Angebote
- Regionale Expressbuslinie X92 Kirchheim/Teck – Bad Boll – GöppingenVerband Region Stuttgart · Zuschlag 01.12.2025 an Omnibusverkehr Göppingen OVGBliederhäuser GmbH & Co. KG · 8 Angebote
- Ausschreibung von Busverkehrsleistungen auf dem Bus-Linienbündel "Mitte1" durch den Landkreis RavensburgLandratsamt Ravensburg · Zuschlag 01.12.2025 an DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) · 3 Angebote
- Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren) - aufgeteilt in drei (3) LosenLandratsamt Konstanz - Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung · Zuschlag 10.06.2025 an Meissner GmbH und Malteser Hilfsdienst gGmbH · 3 Angebote je Los