Direktvergabe Linienbündel Hockenheim
Auftraggeber: Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar-Kreis · Heidelberg
Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar-Kreis kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Rhein-Neckar-Kreis an.
Ohne Zuschlag beendet
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 09.05.2026
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 09.05.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Direktvergabe Linienbündel Hockenheim
- Wo
- Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 12.12.2027 bis 12.12.2037
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörde gem. Art. 5 Abs. 4 im Sinne der Verordnung 1370/2007 zum 12.12.2027 für das VRN-Linienbündel Hockenheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037, an das Unternehmen Jahnke GmbH & Co. Reisen KG, Untere Hauptstraße 49, 68766 Hockenheim zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Vergeben wird auf Basis des aktuellen Nahverkehrsplans des Rhein-Neckar-Kreis, die Erbringung von Linienverkehren in Form von Buslinienverkehr. Das Linienbündel Hockenheim umfasst die heutige Ringlinie 731 (Bahnhof - Friedhof – Rathaus – Aquadrom – Bahnhof), deren Fahrplanangebot über die …
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Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörde gem. Art. 5 Abs. 4 im Sinne der Verordnung 1370/2007 zum 12.12.2027 für das VRN-Linienbündel Hockenheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037, an das Unternehmen Jahnke GmbH & Co. Reisen KG, Untere Hauptstraße 49, 68766 Hockenheim zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Vergeben wird auf Basis des aktuellen Nahverkehrsplans des Rhein-Neckar-Kreis, die Erbringung von Linienverkehren in Form von Buslinienverkehr. Das Linienbündel Hockenheim umfasst die heutige Ringlinie 731 (Bahnhof - Friedhof – Rathaus – Aquadrom – Bahnhof), deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplans des Aufgabenträgers sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen in sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft werden. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Im Betriebskonzept wird der Einsatz von sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen geprüft. Weiterhin wird geprüft, ob für einzelne Gebiete zusätzlich ein On-Demand Angebot eingeführt werden kann. Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
Erfüllungsort
- Ort
- Rhein-Neckar-Kreis
- Kreis
- Rhein-Neckar-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE128
Verlauf
- 09.05.2026 Vorinformation veröffentlicht
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