Zuschlag erteilt
Dienstleistungen der Prüfbehörde gemäß § 2 Nummer 17 Strompreisbremsegesetz und § 2 Nummer 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – Los 1
Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Auftrag für Dienstleistungen in Berlin am 26.03.2024 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Zuschlag an
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 26.03.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 26.03.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Dienstleistungen der Prüfbehörde gemäß § 2 Nummer 17 Strompreisbremsegesetz und § 2 Nummer 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – Los 1
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.03.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 26.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der ursprünglichen Auftragserteilung war nicht erkennbar, dass sich die gesetzlich vorgesehenen Fristen in der praktischen Umsetzung in vielen Fällen als nicht einhaltbar erweisen würden. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst zügige Einführung einer neuen Funktion…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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