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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 11.07.2023

Dienstleistung zur Beförderung von von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden in den Regionen Chemnitz und Zwickau

Auftraggeber: Oberlandesgericht Dresden · Dresden

Oberlandesgericht Dresden hat einen Auftrag für Transport und Logistik in k.A. ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 09.08.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 09.08.2023, 23:59 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Transport und Logistik: Dienstleistung zur Beförderung von von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden in den Regionen Chemnitz und Zwickau
Wo
k.A., Bayern
Bis wann
Angebotsfrist 09.08.2023, 23:59 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.07.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden in den Regionen Chemnitz und Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst den Abholservice der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizbehörden, ggf. auch bei den Außenstellen, den Aufdruck eines Klischees (nach Vorlage des Auftraggebers, bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und Zustellung gegenüber dem Adressaten innerhalb Deutschlands. Die Abholung hat von Montag bis Donnerstag nach Möglichkeit zwischen 13:00 und 16:00 Uhr und Freitag möglichst zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr zu erfolgen. Die Dienststellenleiter können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren. Unterauftragnehmer sind keine Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich am …

Ganze Beschreibung lesen

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden in den Regionen Chemnitz und Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst den Abholservice der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizbehörden, ggf. auch bei den Außenstellen, den Aufdruck eines Klischees (nach Vorlage des Auftraggebers, bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und Zustellung gegenüber dem Adressaten innerhalb Deutschlands. Die Abholung hat von Montag bis Donnerstag nach Möglichkeit zwischen 13:00 und 16:00 Uhr und Freitag möglichst zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr zu erfolgen. Die Dienststellenleiter können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren. Unterauftragnehmer sind keine Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich am nächsten Werktag (montags bis samstags) an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem.§ 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Behörden nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird gem. § 178 Abs. 1 ZPO in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Behörden erfolgt nicht. Bedingung: a) gültige Lizenz gemäß § 6 PostG b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Lizenznehmer anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, gemäß § 34 Satz 4 PostG). Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von förmlichen Zustellungen für die sächsischen Justizbehörden der Regionen Chemnitz und Zwickau

Erfüllungsort

Ort
k.A.
Bundesland
Bayern
NUTS
DE2

Verlauf

  1. 11.07.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe.sachsen.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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