Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge
Auftraggeber: Landratsamt Bautzen · Bautzen
Landratsamt Bautzen hat einen Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Bautzen ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 21.11.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge
- Wo
- Bautzen, Landkreis Bautzen, Sachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 21.11.2023, 09:30 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.10.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Bahnhofstraße 9; Ort: Bautzen; NUTS-Code: DED2C; Postleitzahl: 02625; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): [Name entfernt]; Telefon: [Nummer entfernt]; E-Mail: vergabe4@lra-bautzen.de; Fax: [Nummer entfernt]; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2837433/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind …
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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Bahnhofstraße 9; Ort: Bautzen; NUTS-Code: DED2C; Postleitzahl: 02625; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): [Name entfernt]; Telefon: [Nummer entfernt]; E-Mail: vergabe4@lra-bautzen.de; Fax: [Nummer entfernt]; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2837433/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge in 02625 Bautzen; Referenznummer der Bekanntmachung: 23 227 4 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 98341000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Landkreis Bautzen als Auftraggeber beabsichtigt die Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in ein Objekt in 02625 Bautzen im Rahmen eines Vergabeverfahrens an fachkundige und leistungsfähige Auftragnehmer zu vergeben. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Landkreis Bautzen vergibt als Leistung die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen am Standort 02625 Bautzen. Die Leistung umfasst die folgenden Teilleistungen: • Anmietung und Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft • Unterbringung der vom AG aufzunehmenden Personen entsprechend den im Freistaat Sachsen geltenden rechtlichen Regelungen • Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Betreibungsort - Angaben zur Gemeinschaftsunterkunft: Die vom AG zur Verfügung gestellte Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in der Stadt Bautzen und wurde in den vergangenen Jahren bereits als Notunterkunft zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Die Gemeinschaftsunterkunft hat eine Kapazität von 100 Plätzen und ist vorgesehen für die Unterbringung von Familien, einzelnen Frauen und Männern. In der Vergangenheit war die Unterkunft durchgängig mit durchschnittlich 80 – 90 Personen belegt. Die Gemeinschaftsunterkunft wird an den AN in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben, der den jeweils geltenden bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entspricht. Anforderungen an das Unterbringungsobjekt (1) Der AN hat die Nutzungsfähigkeit des Objektes als Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen und auf seine Kosten aufrecht zu erhalten und insbesondere notwendige Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Grundausstattung sowie Ersatzbeschaffung der Unterkunftszimmer und Gemeinschaftsräume mit Einrichtungsgegenständen auf seine Kosten vorzunehmen. Für ggf. bereits vorhandene Ausstattungsgegenstände gilt ebenso die Erhaltungs- und Ersatzbeschaffungspflicht. (2) In Abhängigkeit von den Außentemperaturen, aber mindestens vom 01.10. bis zum 30.04. (Heizperiode) hat der AN für ausreichende Beheizung zu sorgen. (3) Der AN hat durch Installation geeigneter Haustechnik im Objekt ständig und ausreichend Warmwasser und Strom zur Verfügung zu stellen sowie stets ausreichend zu Beheizen, zu Belüften und zu Beleuchten. Unterbrechungen in den Versorgungsleistungen sind unverzüglich zu beseitigen. (4) Sofern erforderlich, sind Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben auf Kosten des AN durchzuführen. (5) Die Unterhaltung bzw. Einrichtung einer zentralen Fernsehanlage (Kabel oder Satellit) geht auf den AN über. (6) Der AN ermöglicht im gesamten Gebäude den Internetzugang (WLAN) für den untergebrachten Personenkreis - ggf. gegen ein Nutzungsentgelt. (7) Nach § 6 der gültigen Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen besteht Anschluss- und Benutzungszwang und Überlassungspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung (Landkreis). Die Anmeldung des Grundstückes mit Abfallbehältern hat durch den AN beim Landratsamt Bautzen, Wald, Natur, Abfallwirtschaft zu erfolgen. (8) Der Winterdienst (Schneeräumung und Streupflicht) obliegt dem AN. Die Verkehrsflächen im Außenbereich, Zuwegungen sowie Anliegerflächen sind entsprechend zu beräumen. (9) Der AN stattet die Unterbringungsräume und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VWV Unterbringung vollständig und einheitlich mit Wohnmobiliar, Sichtschutz und Geräten aus. Dazu zählen folgende Mindeststandards pro Person: • Separate Schlafgelegenheit einschließlich Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken • abschließbarer Schrank oder ein Schrankteil • ein Tischplatz mit Sitzgelegenheit • eine Kühleinrichtung von mindestens 30 Litern • Grundausstattung (leihweise) mit Küchenutensilien, insbesondere Geschirr, Besteck, Töpfe sowie Bettwäsche und Handtücher in ausreichender Zahl • Entsprechende Anzahl von Kochstellen (inkl. Abzugshauben), Spülen und Waschmaschinen • Abfalleimer pro Zimmer • notwendiges Reinigungsgerät stellt der AN zur Verfügung (10) Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.) und Schädlingsbekämpfung ist Angelegenheit des AN. Er hat insbesondere Hygienematerialien wie Putz-, Reinigungs- und Waschmittel zur Verfügung zu stellen. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Konzeption zur Betreibung, und Personal / Gewichtung: 45; Kostenkriterium - Name: Kostenkonzeption / Gewichtung: 55; II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.02.2024 / Ende: 31.01.2025; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: Option Verlängerung bis 31.01.2026, gem. Punkt B-5 Laufzeit der Leistungsbeschreibung II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Anforderungen an das Unterbringungsobjekt (1) Der AN hat die Nutzungsfähigkeit des Objektes als Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen und auf seine Kosten aufrecht zu erhalten und insbesondere notwendige Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Grundausstattung sowie Ersatzbeschaffung der Unterkunftszimmer und Gemeinschaftsräume mit Einrichtungsgegenständen auf seine Kosten vorzunehmen. Für ggf. bereits vorhandene Ausstattungsgegenstände gilt ebenso die Erhaltungs- und Ersatzbeschaffungspflicht. (2) In Abhängigkeit von den Außentemperaturen, aber mindestens vom 01.10. bis zum 30.04. (Heizperiode) hat der AN für ausreichende Beheizung zu sorgen. (3) Der AN hat durch Installation geeigneter Haustechnik im Objekt ständig und ausreichend Warmwasser und Strom zur Verfügung zu stellen sowie stets ausreichend zu Beheizen, zu Belüften und zu Beleuchten. Unterbrechungen in den Versorgungsleistungen sind unverzüglich zu beseitigen. (4) Sofern erforderlich, sind Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben auf Kosten des AN durchzuführen. (5) Die Unterhaltung bzw. Einrichtung einer zentralen Fernsehanlage (Kabel oder Satellit) geht auf den AN über. (6) Der AN ermöglicht im gesamten Gebäude den Internetzugang (WLAN) für den untergebrachten Personenkreis - ggf. gegen ein Nutzungsentgelt. (7) Nach § 6 der gültigen Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen besteht Anschluss- und Benutzungszwang und Überlassungspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung (Landkreis). Die Anmeldung des Grundstückes mit Abfallbehältern hat durch den AN beim Landratsamt Bautzen, Wald, Natur, Abfallwirtschaft zu erfolgen. (8) Der Winterdienst (Schneeräumung und Streupflicht) obliegt dem AN. Die Verkehrsflächen im Außenbereich, Zuwegungen sowie Anliegerflächen sind entsprechend zu beräumen. (9) Der AN stattet die Unterbringungsräume und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VWV Unterbringung vollständig und einheitlich mit Wohnmobiliar, Sichtschutz und Geräten aus. Dazu zählen folgende Mindeststandards pro Person: • Separate Schlafgelegenheit einschließlich Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken • abschließbarer Schrank oder ein Schrankteil • ein Tischplatz mit Sitzgelegenheit • eine Kühleinrichtung von mindestens 30 Litern • Grundausstattung (leihweise) mit Küchenutensilien, insbesondere Geschirr, Besteck, Töpfe sowie Bettwäsche und Handtücher in ausreichender Zahl • Entsprechende Anzahl von Kochstellen (inkl. Abzugshauben), Spülen und Waschmaschinen • Abfalleimer pro Zimmer • notwendiges Reinigungsgerät stellt der AN zur Verfügung (10) Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.) und Schädlingsbekämpfung ist Angelegenheit des AN. Er hat insbesondere Hygienematerialien wie Putz-, Reinigungs- und Waschmittel zur Verfügung zu stellen.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der AN sollte mehrjährige Erfahrung bei der Betreibung von Wohn-/Sammelunterkünften (z.B. Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber) mit einer vergleichbaren Größe wie das hier ausgeschriebene Objekt vorweisen können. Als Nachweis darüber sollen Referenzschreiben (max. 3) von Vertragspartnern den Angebotsunterlagen beigefüget werden welche den Vertragspartner, Ort, Unterbringungszahl und Ort des Objektes sowie besondere Referenzen bei der Betreibung und Betreuung des AN benennen. Erreichbarkeit des Auftragnehmers (1) Die Gemeinschaftsunterkunft muss während der Arbeitswoche Mo-Fr. von 7.00 Uhr – 17.00 Uhr, durch zwei Beschäftigte des AN in Form des Heimleiters und eines Mitarbeiters ständig besetzt sein. Darüber hinaus muss eine Kontaktaufnahme während der Geschäftszeiten mit den üblichen Kommunikationsmitteln (Telefon, Fax, E-Mail sowie postalisch) sichergestellt sein. (2) Eingehende Nachrichten sind spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages abzuarbeiten und zu beantworten. Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Personal: (1) Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ist durch den AN ein fachlich geeigneter Objektverantwortlicher (Heimleiter) einzusetzen. Dieser muss über mindesten 1 Jahr Berufserfahrung in einer leitenden Funktion einer sozialen Einrichtung/ Unternehmen verfügen. (2) Durch den AN ist ein Verwaltungsmitarbeiter einzusetzen. (3) Für die technische Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft und des Außenbereiches ist ein Hausmeister einzusetzen. (4) Sollte der ordnungsgemäße Betrieb der Unterkunft, insbesondere aus ordnungs- oder sicherheitsrechtlichen Gründen, mehr Personal erfordern, so stellt dieses der Betreiber in ausreichendem Maße zur Verfügung. (5) Die Mitarbeiter haben über Fähigkeiten und Kenntnisse im Konfliktmanagement sowie der interkulturellen Kompetenz zu verfügen. Für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Tätigkeiten haben sie zudem die deutsche Sprache ausreichend zu beherrschen. (6) Vor Aufnahme der Tätigkeit sind dem Landkreis folgende Nachweise vorzulegen: • Berufsabschlüsse, Prüfungszeugnisse bzw. Qualifizierungsnachweise • Führungszeugnis gem. § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), nicht älter als drei Monate • Für Ausländer gültige Niederlassungserlaubnisse oder Erlaubnisse zum Daueraufenthalt EU oder gültige Bescheinigungen über das Aufenthaltsrecht freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. Gleichgestellten Sofern bei Beginn der Tätigkeit o. g. Nachweise noch nicht vollständig vorliegen, kann das Personal vorläufig eingesetzt werden. Die Unterlagen sind umgehend nachzureichen. (7) Der AN hat dem AG jährlich eine Aufstellung der in der Gemeinschaftsunterkunft beschäftigten Personen vorzulegen sowie den Nachweis über den Fortbestand des Wachschutzes nachzuweisen. Personaländerungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen (8) Die soziale Betreuung der untergebrachten Personen ist kein Bestandteil der Ausschreibung. Diese erfolgt durch das Ausländeramt, Sachgebiet Integration und das ansässige Quartierbüro.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nicht angegeben III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: ja Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 21.11.2023; Ortszeit: 09:30 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.12.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 21.11.2023; Ortszeit: 09:30, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: [Nummer entfernt]; Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de; Fax: [Nummer entfernt] VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.10.2023 Beherbergung (Soziales)
Erfüllungsort
- Ort
- 02625 Bautzen
- Kreis
- Landkreis Bautzen
- Bundesland
- Sachsen
- NUTS
- DED
Verlauf
- 17.10.2023 Ausschreibung veröffentlicht
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