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Vorinformation nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 20.02.2025

Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung

Auftraggeber: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt · Augsburg

Freistaat Bayern hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Umweltdienste in Bayern angekündigt.

Geplanter Auftrag

Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Umweltdienste: Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung
Wo
Bayern, Augsburg
Veröffentlicht
20.02.2025

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.02.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

In Umsetzung von Art. 4 Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU), Zertifikate bzw. Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zum Ausgleich nicht vermiedener Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Im Zuge dessen sollen auch regionale CO2- Emissionsminderungsgutschriften mit einem sukzessiv ansteigenden Anteil beschafft werden. Der fachliche Fokus bei den Projekten, aus denen die Gutschriften stammen sollen, liegt im naturbasierten Bereich mit dem Schwerpunkt auf Emissionsreduktion durch Moorbodenwiedervernässung. Es ist möglich, Gutschriften aus anderen Projekten einzureichen. Die Projektfläche(n) müssen sich in Bayern befinden. Grenzüberschreitende zusammenhängende Projektflächen sind dann zulässig, wenn sie sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik befinden …

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In Umsetzung von Art. 4 Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU), Zertifikate bzw. Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zum Ausgleich nicht vermiedener Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Im Zuge dessen sollen auch regionale CO2- Emissionsminderungsgutschriften mit einem sukzessiv ansteigenden Anteil beschafft werden. Der fachliche Fokus bei den Projekten, aus denen die Gutschriften stammen sollen, liegt im naturbasierten Bereich mit dem Schwerpunkt auf Emissionsreduktion durch Moorbodenwiedervernässung. Es ist möglich, Gutschriften aus anderen Projekten einzureichen. Die Projektfläche(n) müssen sich in Bayern befinden. Grenzüberschreitende zusammenhängende Projektflächen sind dann zulässig, wenn sie sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik befinden und der überwiegende Flächenanteil in Bayern liegt. Die regionalen Ausgleichsprojekte im Sinne des BayKlimaG unterliegen dabei hohen Qualitätsanforderungen, festgelegt im sog. „Bayern-Standard“ in der Version 1 und sollen in erster Linie der Minderung von Treibhausgasemissionen dienen. Zudem sollen sie einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Die Anbieter werden bspw. darlegen müssen, dass sie auf anerkannte Standards und Zertifizierungssysteme zurückgreifen. Die Beschaffung umfasst mehrere Lose unterschiedlichen Umfangs an Emissionsminderungsgutschriften zwischen 100 t CO2e und 3000 t CO2e. Beginnend mit dem Jahr 2025 sind jährlich ansteigende Losgrößen mit der Stilllegung der Gutschriften bis 2028 Bestandteil der Beschaffung. Die kleineren Mengen an Gutschriften werden in einem nationalen Verfahren ausgeschrieben, die weiteren Lose im Rahmen eines offenen EU-weiten Vergabeverfahrens. Darüber hinaus ist vorgesehen, mehrere Lose im Umfang von jährlich je 1000 t CO2e für die Bedarfe ab 2029 mit einer langfristigen Vertragsbindung auszuschreiben. Vorgesehene, notwendige Mindestanforderungen: - Projektfläche in Bayern. Grenzüberschreitende zusammenhängende Projektflächen sind dann zulässig, wenn sie sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und der überwiegende Flächenanteil in Bayern liegt. Es ist keine Kombinationen mit internationalen Projekten möglich. - Erfüllung des Bayern-Standards (siehe LfU-Internetseite - Link) sowie anerkannter Zertifizierungssysteme. - Die in einem national ausgeschriebenen Verfahren zu beschaffenden Emissionsminderungsgutschriften beziehen sich ausschließlich auf Projekte aus Moorbodenwiedervernässungen. Der Angebotspreis pro Emissionsminderungsgutschrift darf den Betrag von 100 € netto nicht überschreiten. Die Zuschlagskriterien orientieren sich an der Erfüllung des Bayern-Standards. Mehrere Hauptangebote eines Bietenden sind zulässig und erwünscht. Falls der Bietende nicht über die geforderte Gesamtanzahl an Gutschriften für das jeweilige Jahr des Loses aus ein und demselben Projekt verfügt, kann ein Hauptangebot auch aus beliebig gestückelten Gutschriften aus mehreren Projekten (maximal 3) bestehen, sofern dadurch in Summe die gewünschte Gesamtanzahl des entsprechenden Loses erreicht wird.

Erfüllungsort

Ort
86179 Bayern
Kreis
Augsburg
Bundesland
Bayern
NUTS
DE271

Verlauf

  1. 20.02.2025 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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