Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz · Bonn
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit… hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Berlin am 12.04.2021 vergeben, Zuschlag an Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH.
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Berlin
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 12.04.2021
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 31.07.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 16.04.2021 bis 31.12.2024
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.07.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Klima ändert sich weltweit. Und mit ihm ändern sich die Lebensbedingungen der Menschen. Schon heute ist klar, dass Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels notwendig sind. Eine zeitgemäße Klimapolitik baut auf zwei Säulen auf: der Vermeidung von Treibhausgasen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die nicht mehr zu vermeiden und heute schon deutlich spürbar sind. Anpassung und Vorsorge sind neben dem Klimaschutz wichtige Zukunftsthemen, für die in vielen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen unserer Gesellschaft noch nicht das erforderliche Bewusstsein besteht, auch wenn vor Ort bereits die Auswirkungen schon besonders spürbar sind. Insbesondere bei Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen besteht bundesweit ein erheblicher Bedarf an Information, Beratung und Begleitung für die zunehmend wichtige Anpassung an den Klimawandel. Vorsorge ist zwingend …
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Das Klima ändert sich weltweit. Und mit ihm ändern sich die Lebensbedingungen der Menschen. Schon heute ist klar, dass Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels notwendig sind. Eine zeitgemäße Klimapolitik baut auf zwei Säulen auf: der Vermeidung von Treibhausgasen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die nicht mehr zu vermeiden und heute schon deutlich spürbar sind. Anpassung und Vorsorge sind neben dem Klimaschutz wichtige Zukunftsthemen, für die in vielen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen unserer Gesellschaft noch nicht das erforderliche Bewusstsein besteht, auch wenn vor Ort bereits die Auswirkungen schon besonders spürbar sind. Insbesondere bei Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen besteht bundesweit ein erheblicher Bedarf an Information, Beratung und Begleitung für die zunehmend wichtige Anpassung an den Klimawandel. Vorsorge ist zwingend notwendig zur Vermeidung von umfangreichen Schäden an Gesundheit, Infrastrukturen und wirtschaftlichen Grundlagen sowie für den Erhalt und die Verbesserung unserer Lebensqualität, auch für künftige Generationen. Derzeit existieren nur vereinzelt Institutionen, die ein derartiges Angebot offerieren können. Auf Bundesebene gilt es, ein fundiertes, einheitliches und umfassendes Angebot zu schaffen und diese Lücke zu schließen. Das Bundesumweltministerium wird daher mit dem Beratungszentrum, dessen Leistungen sich an unterschiedlichste Akteure auf regionaler und lokaler Ebene richtet, länderübergreifend tätig. Informationen und Wissen sollen durch das Beratungszentrum gebündelt, politische Ziele vermittelt, Austauschplattformen geschaffen, die Vielfalt von Anpassungsmaßnahmen dargestellt und Entscheidungsträger*innen, Akteure und Fachexpert*innen miteinander vernetzt sowie Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. Im besonderen Fokus des Beratungszentrums steht die lotsende Information und Beratung über bestehende Förderrichtlinien und - angebote für die Klimaanpassung auf Bundes- und Länderebene
Erfüllungsort
- Ort
- Berlin
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 31.07.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 5. Änderung gemäß gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 i.V.m. Absatz 2 Satz 2 GWB. Die Option zur Verlängerung des Vertrages (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) war in den Vergabeunterlagen (LB und Vertrag) bereits vorgesehen. Die Verlängerung schließt vertraglich vereinbarte Leistungen ein. Nicht…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH erhalten.
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