Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Auftraggeber: Bundesamt für Justiz · Bonn
Bundesamt für Justiz hat den Auftrag für Dienstleistungen in Bonn vergeben (Bekanntmachung vom 31.10.2023). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 31.10.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 31.10.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 48 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.10.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungBetrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 19.07.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 31.10.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.