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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 19.07.2023

Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Auftraggeber: Bundesamt für Justiz · Bonn

Bundesamt für Justiz hat den Auftrag für Dienstleistungen in Bonn vergeben (Bekanntmachung vom 31.10.2023). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.

Zuschlag an

Gewinner nicht veröffentlicht

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
31.10.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 31.10.2023.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
48 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.10.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 19.07.2023 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 31.10.2023 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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