Bauwerkssanierung Brücke Nordstraße
Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm
Stadt Schwelm hat einen Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Schwelm ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 24.11.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Brücken- und Tunnelbau: Bauwerkssanierung Brücke Nordstraße
- Wo
- Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 24.11.2025, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 18.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Brückenbauwerk im Bereich der Nordstraße überspannt eine Bahnlinie und liegt in der Verwaltung der Stadt Schwelm. lm Rahmen der Bauwerkssanierung sollen die im Prüfbericht festgestellten Mängel im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche (Los 1) sowie im Bereich des Bahnkörpers (Los 2) instandgesetzt werden. Die Maßnahme soll im Zeitraum der Beantragten Sperrpause erfolgen. Die Baumaßnahme ist vom 07.02.2026 bis einschließlich zum 11.07. durchzuführen. Genaue Mengenangaben entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen. für die Bauausführung im Bereich der Gleisanlage (Betonsanierung am Bauwerk) ist der Zeitraum 06.04. bis 13.05.2026 je von 07 - 18 Uhr freigegeben worden. Diese Zeiten sind bei der Bauausführung von LOS.2 zwingend einzuhalten I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Keine 2. fachliche Eignung …
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Das Brückenbauwerk im Bereich der Nordstraße überspannt eine Bahnlinie und liegt in der Verwaltung der Stadt Schwelm. lm Rahmen der Bauwerkssanierung sollen die im Prüfbericht festgestellten Mängel im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche (Los 1) sowie im Bereich des Bahnkörpers (Los 2) instandgesetzt werden. Die Maßnahme soll im Zeitraum der Beantragten Sperrpause erfolgen. Die Baumaßnahme ist vom 07.02.2026 bis einschließlich zum 11.07. durchzuführen. Genaue Mengenangaben entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen. für die Bauausführung im Bereich der Gleisanlage (Betonsanierung am Bauwerk) ist der Zeitraum 06.04. bis 13.05.2026 je von 07 - 18 Uhr freigegeben worden. Diese Zeiten sind bei der Bauausführung von LOS.2 zwingend einzuhalten I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Keine 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (Sanierung eines Brückenbauwerks) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) Urkalkulation III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 07.02.2026 - 11.07.2026 VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Brückenarbeiten, Brückensanierung, Betonsanierung,
Erfüllungsort
- Ort
- Schwelm
- Kreis
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA
Verlauf
- 07.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 18.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht · geänderte Daten service.bund.de
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