BaE koop 2025 - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (kooperativ)
Auftraggeber: Stadt Solingen · Solingen
Stadt Solingen hat einen Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Solingen ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 15.05.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: BaE koop 2025 - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (kooperativ)
- Wo
- Solingen, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 15.05.2025, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungLeistungsgegenstand ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) in kooperativer Form gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §76 ff SGB III zur Aufnahme, Fortsetzung sowie erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Ausbildung für junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die förderungsberechtigt im Sinne des § 76 SGB III sind. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der/des Auszubildenden in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis spätestens nach dem ersten Lehrjahr zu fördern. Die Ausbildung umfasst zusätzlich zu den üblichen Ausbildungsinhalten folgende spezielle Maßnahmeinhalte: ? Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen, ? Stütz? und Förderunterricht, ? Sozialpädagogische Begleitung, ? Individuelle Förderplanung/Erstellung des Förderplans, ? Vermittlung in Regelausbildung/Arbeit, ? Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung …
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Leistungsgegenstand ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) in kooperativer Form gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §76 ff SGB III zur Aufnahme, Fortsetzung sowie erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Ausbildung für junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die förderungsberechtigt im Sinne des § 76 SGB III sind. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der/des Auszubildenden in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis spätestens nach dem ersten Lehrjahr zu fördern. Die Ausbildung umfasst zusätzlich zu den üblichen Ausbildungsinhalten folgende spezielle Maßnahmeinhalte: ? Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen, ? Stütz? und Förderunterricht, ? Sozialpädagogische Begleitung, ? Individuelle Förderplanung/Erstellung des Förderplans, ? Vermittlung in Regelausbildung/Arbeit, ? Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten, ? Qualitätssicherung (Evaluation, Rückmeldungen, etc.). Bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist auf eine zielgruppenspezifische Didaktik und Methodik zu achten. Für die ausgeschriebene Leistung sind insgesamt folgende Platzzahlen vorgesehen: 1. Maßnahmejahr: 01.08.2025-31.07.2026: maximale Gesamtplatzzahl = 23 Teilnehmendenplätze, Mindestabnahme = 16 Teilnehmendenplätze 2. Maßnahmejahr: 01.08.2026-31.07.2027: maximale Gesamtplatzzahl = 16 Teilnehmendenplätze, es werden jedoch nur besetzte Plätze vergütet. 3. Maßnahmejahr: 01.08.2027-31.07.2028 maximale Gesamtplatzzahl = 12 Teilnehmendenplätze, es werden jedoch nur besetzte Plätze vergütet. 4. Maßnahmejahr: 01.08.2028-28.02.2029 maximale Gesamtplatzzahl = 6 Teilnehmendenplätze, es werden nur besetzte Plätze vergütet. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 43 Monate. Die Maßnahme beginnt am 01.08.2025 und endet spätestens am 28.02.2029. Sollte bereits vor dem 28.02.2029 kein Auszubildender mehr an der Maßnahme teilnehmen (aufgrund von frühzeitigen Vermittlungen in Regelausbildung, Abbrüchen, etc.), endet die Maßnahme entsprechend dem zuletzt ausgeschiedenen Teilnehmenden. Der Auftraggeber stellt in Aussicht, bei Bedarf, entsprechend vorhandenem Budget und bei zufriedenstellender Leistung des Auftragnehmers, den Vertrag einseitig bis zu zweimal um jeweils 6 Monate zu verlängern, um Teilnehmende, die aufgrund von Verlängerungen ihrer Ausbildung oder Wiederholungen von Prüfungen weiterhin der Unterstützung bedürfen, zu versorgen. Die Mitteilung hierzu erfolgt spätestens drei Monate vor Ende des Vertragszeitraumes. Die Teilnehmendenplätze innerhalb der Optionen werden nur bei Besetzung bezahlt, es ist davon auszugehen, dass maximal 6 Teilnehmendenplätze pro Monat im Rahmen der Verlängerungsoptionen zur Verfügung gehalten werden müssen. Für die veränderte Ausbildungsplatzzahl gelten die gleichen Konditionen wie für die ausgeschriebene Ausbildungsplatzzahl. BaE koop 2025 - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (kooperativ)
Erfüllungsort
- Ort
- 42651 Solingen
- Kreis
- Solingen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA
Verlauf
- 25.04.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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