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Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 17.01.2018

Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid

Auftraggeber: Stadt Remscheid · Remscheid

Stadt Remscheid hat den Auftrag für Veranstaltungen in Remscheid am 16.03.2018 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Sehnde/Hannover. Eingegangen: 1 Angebot.

Zuschlag an

Einzelunternehmen aus Sehnde/Hannover

Summe
nicht plausibel
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
16.03.2018

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 29.08.2018.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Veranstaltungen: Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid
Wo
Remscheid, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.08.2018, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Stadt Remscheid beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession zur Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid (Rathausplatz Innenstadt) zu vergeben. Art und Umfang der Leistungen: — Veranstaltungszeitraum ist von 2018-2021 (alljährlich mindestens vier Wochen inkl. mindestens vier Wochenenden (am Totensonntag keine Öffnungszeiten)) bis Heiligabend; die tägliche Kernbetriebszeit liegt zwischen 12.00-20.00 Uhr, an Freitagen und Samstagen 21 Uhr, — Das Recht der Ausrichtung wird für vier Jahre eingeräumt. Die Option der Verlängerung um ein Jahr bedarf der übereinstimmenden Erklärung beider Vertragspartner, — Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich, wenn ein Investitions- und Finanzierungskonzept vorliegt, aus welchem eine entsprechend hohe Investitionstätigkeit hervorgeht und die damit zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes …

Ganze Beschreibung lesen

Die Stadt Remscheid beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession zur Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid (Rathausplatz Innenstadt) zu vergeben. Art und Umfang der Leistungen: — Veranstaltungszeitraum ist von 2018-2021 (alljährlich mindestens vier Wochen inkl. mindestens vier Wochenenden (am Totensonntag keine Öffnungszeiten)) bis Heiligabend; die tägliche Kernbetriebszeit liegt zwischen 12.00-20.00 Uhr, an Freitagen und Samstagen 21 Uhr, — Das Recht der Ausrichtung wird für vier Jahre eingeräumt. Die Option der Verlängerung um ein Jahr bedarf der übereinstimmenden Erklärung beider Vertragspartner, — Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich, wenn ein Investitions- und Finanzierungskonzept vorliegt, aus welchem eine entsprechend hohe Investitionstätigkeit hervorgeht und die damit zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes entscheidend beiträgt, — Die Veranstaltung wird als Spezialmarkt auf der Grundlage der §§ 68 folgende der Gewerbeordnung festgesetzt, — Für die Durchführung des Remscheider Winters steht der gesamte Rathausplatz zur Verfügung; wichtig für Aufbauten und Befahrung ist die Einschränkung auf ein tatsächliches Gesamtgewicht von 12 t pro Fahrzeug. Der Bewerber hat sich persönlich vor Ort von den tatsächlich verfügbaren Flächen zu überzeugen. Darüber hinaus sind Rettungswege und Zufahrten mit der Stadtverwaltung und der Feuerwehr abzustimmen, — Die Nutzungsfläche für den Rathausplatz beträgt ca. 3 000 Quadratmeter. Die zu erhebenden Gebühren werden nach der aktuellen Sondernutzungssatzung der Stadt Remscheid erhoben und ist abhängig von der Größe der insgesamt belegten Fläche, — Hauptbestandteil des Remscheider Winters ist die Durchführung und der vollständige, eigenverantwortliche Betrieb einer Eislaufbahn (echtes Eis, kein Kunsteis, keine Kunststoffplatten o. ä.) mit einer Gesamtlaufzeit analog dem Weihnachtsmarkt. Die Eisbahn muss mindestens 600 m2 betragen und mind. zwei Eisstockschießbahnen vorhalten. Wünschenswert ist es, die Eintrittspreise sozial verträglich zu gestalten, — Der weitere Remscheider Winter besteht konzeptionell aus einer ausgewogenen Mischung kulinarischer Angebote und vielfältigen Getränken. Wünschenswert ist es, langjährige in Remscheid gastierende Händler gegen ein marktgerechtes Standgeld weiterhin zuzulassen; dies gilt insbesondere für kulinarische Anbieter, — Die Aufbauten sind möglichst einheitlich zu gestalten und mit weihnachtlicher Außen- und Innendekoration zu versehen, — Die Gestaltung der Aufbauten muss so erfolgen, dass jederzeit eine Querung des Platzes für die Fußgänger möglich ist, — Die jeweilige Eröffnungsveranstaltung soll dabei traditionell in besonderer Form erfolgen, — Es sind werbewirksame Aktionen durchzuführen, die das Ziel haben, die Attraktivität des Besuches des Weihnachtsmarktes zu steigern, — Den Anforderungen der Feuerwehr, Polizei und Ordnungsbehörden in Bezug auf Rettungswege, Sicherheitsvorkehrungen (auch vor terroristischer Bedrohung) Anleiterflächen etc. ist selbstverständlich uneingeschränkt nachzukommen, — Alle für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlichen Anträge wie z. B. nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW, der Straßenverkehrsordnung, dem Gaststättengesetz, dem Landesimmissionsschutzgesetz und der Sondernutzungssatzung sind vom Veranstalter rechtzeitig vorher bei den jeweils zuständigen Behörden zu stellen. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Insbesondere können weitere Genehmigungen aufgrund anderer rechtlicher Bestimmungen erforderlich sein oder werden, die jeweils vom Veranstalter eigenverantwortlich einzuholen und zu beachten sind, — Die jeweils einzureichenden Antragsunterlagen orientieren sich am Kommunalen Handlungsleitfaden zum Umgang mit Veranstaltungen im Stadtgebiet Remscheid. Die Kosten für die Anfertigung und Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen sowie für die Durchführung aller Einzelveranstaltungen trägt der Veranstalter, — Der Ausschank von Glühwein, alkoholischen und alkoholhaltigen Heißgetränken sowie alkoholfreien Heißgetränken darf nur unter Verwendung von einheitlichen Weihnachtstassen erfolgen. Der Preis für ein gängiges alkoholfreies Getränk, z. B. Mineralwasser, muss unter den Preisen für alkoholische Getränke liegen. Neben einem reichhaltigen Angebot von Speisen sind weihnachtliche Backwaren und sonstige Süßspeisen zulässig, — Es sind, mit Ausnahme von Kinderfahrgeschäften, keine Schaustellerfahrgeschäfte zugelassen, — Es ist nur eine weihnachtliche und zentral gesteuerte Hintergrundmusik zulässig. Ein Bühnenprogramm muss weihnachtlich geprägt und entsprechend ausgerichtet sein, — Nicht zugelassen sind Handelstätigkeiten, die nach Art und Weise geeignet sind, dem Veranstaltungszweck zu widersprechen. Hierzu zählen u. a. die unentgeltliche Abgabe von Warenproben und marktschreierische Anpreisungen von Waren, — Die Aufbauzeiten der Veranstaltung dürfen 10 Werktage nicht überschreiten, — Während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten ist der Erlaubnisbehörde eine verantwortliche Person als Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner zu benennen bzw. eine Hotline einzurichten, — Übernahme der Verkehrssicherungspflichten auf dem Veranstaltungsplatz während der Veranstaltungen inkl. der Auf- und Abbauzeiten, — Aufbau- und Abbauzeiten sind vorab mit dem Stadtmarketing bezüglich der Verlegung des Wochenmarktes abzustimmen. Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: — Der Vertrag wird nur mit einem Bewerber geschlossen. Der Konzessionsnehmer erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Remscheid an allen Veranstaltungen und Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Leistungen und Aufwendungen des Veranstalters erfolgt nicht. Für die Durchführung der Veranstaltungen und Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Leistungen und Aufwendungen erhält der Konzessionsnehmer das Recht zur kommerziellen Nutzung. Die Standgelder werden von ihm erhoben. Der Konzessionsnehmer trägt dabei das wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko, — Rechtsform einer etwaigen Bietergemeinschaft, mit der ein Konzessionsvertrag geschlossen würde: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, — Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr, — Der Konzessionsnehmer hat jährlich einen von ihm zu benennenden Betrag (Gebot) an das Stadtmarketing der Stadt Remscheid zu leisten und erhält dafür nachfolgend aufgeführte Gegenleistungen: — Exklusives Namensrecht und das Recht zur Durchführung der Veranstaltung zu den vorgenannten Bedingungen, — Zurverfügungstellung aller vorhandener Materialien des Stadtmarketings aus vergangenen Veranstaltungen, unter anderem: — Schlittschuhregale und Schlittschuhe (soweit vorhanden) für die Durchführung der Eisbahn, — Weihnachtsdekoration nach Besichtigung, — Kleinmaterial wie Schneeschaufeln, Schneefräse, Gasöfen, Kabelmatten, Stromkabel etc., — Diese Gegenstände sind einen Monat nach Zuschlagserteilung aus dem jetzigen Lager abzuholen und bis zum Ende der Vertragslaufzeit vom Bieter auf seine Kosten zu lagern und instand zu halten, — Nennung auf der städtischen Internetseite www.remscheid.de, — Nutzung der Domain www.weihnachtsmarkt-remscheid.de, — Exklusive Vergabe eines mehrwöchigen Weihnachtsmarktes in der Innenstadt Remscheid.

Erfüllungsort

Ort
42853 Remscheid
Kreis
Remscheid
NUTS
DEA18

Verlauf

  1. 17.01.2018 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 29.08.2018 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Sehnde/Hannover erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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