Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 HOAI des LB Gebäude nach § 34 HOAI für die Sanierung und Anbau an einer Grundschule in Schwelm
Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm
Stadt Schwelm hat einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Stadt Schwelm, Rathausplaz 1 ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 05.02.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 HOAI des LB Gebäude nach § 34 HOAI für die Sanierung und Anbau an einer Grundschule in Schwelm
- Wo
- nicht angegeben
- Bis wann
- Angebotsfrist 05.02.2026, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Stadt Schwelm beabsichtigt die Sanierung der Räumlichkeiten einer Offenen Ganztagsbetreuung und den Neubau eines Anbaus an der Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg in 58332 Schwelm, Ländchenweg 8. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durch einen Anbau ergänzt werden. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. Im Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m²/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 m Es sind sämtliche, zur Erstellung eines genehmigten, bauordnungsrechtlich abgenommenen und mängelfreien Bauwerks erforderlichen Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 entsprechend § 33 ff HOAI (Leistungsbild) zu erbringen. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete …
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Die Stadt Schwelm beabsichtigt die Sanierung der Räumlichkeiten einer Offenen Ganztagsbetreuung und den Neubau eines Anbaus an der Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg in 58332 Schwelm, Ländchenweg 8. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durch einen Anbau ergänzt werden. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. Im Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m²/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 m Es sind sämtliche, zur Erstellung eines genehmigten, bauordnungsrechtlich abgenommenen und mängelfreien Bauwerks erforderlichen Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 entsprechend § 33 ff HOAI (Leistungsbild) zu erbringen. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ( konkrete Vorgaben, siehe Mindestanforderungen) a) Betriebshaftpflichtversicherung b) jährl. Mindestumsatz: mind. 120.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (konkrete Anforderungen, siehe Mindestanforderungen a) zwei Referenzen c) Nachweis der beurfl. Qualifikation II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 03/2026 - voraussichtl. 12/2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar: 40 Prozent Qualifikation: 30 Prozent Projektbezogene Qualifikation: 30 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Check Architektenleistungen Planungsleistungen Objektplanung Schulerweiterung
Erfüllungsort
- Ort
- Stadt Schwelm, Rathausplaz 1
Verlauf
- 16.01.2026 Ausschreibung veröffentlicht
- 31.01.2026 Ausschreibung veröffentlicht · geänderte Daten service.bund.de
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