Anmietung von Büroräumen in Bonn
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR · Bonn
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR hat den Auftrag für Immobiliendienste in Bonn am 15.12.2023 vergeben, Zuschlag an C + G Montag Vermögensverwaltung KG, vertreten durch die Carl Richard Montag Förderstiftung. Eingegangen: 1 Angebot.
C + G Montag Vermögensverwaltung KG, vertreten durch die Carl Richard Montag Förderstiftung Bonn
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 15.12.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 21.12.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Immobiliendienste: Anmietung von Büroräumen in Bonn
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 360 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.12.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand des Vertrags ist die Anmietung von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Vertragsparteien gehen deshalb bei Abschluss des Mietvertrages davon aus, dass die Voraussetzungen der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Auftraggeber“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke und die Verwaltung von Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Aufgabenerfüllung genutzt werden. Der gegenständliche Mietvertrag beinhaltet die Anmietung eines vorhandenen Bürogebäudes der Vermieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Auftragnehmer“/„Wirtschaftsteilnehmer“) in Bonn, das Bundesbehörden aus dem IT- und Sicherheitsbereich, welche bereits in Bonn ansässig sind, überlassen werden …
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Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Vertragsparteien gehen deshalb bei Abschluss des Mietvertrages davon aus, dass die Voraussetzungen der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Auftraggeber“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke und die Verwaltung von Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Aufgabenerfüllung genutzt werden. Der gegenständliche Mietvertrag beinhaltet die Anmietung eines vorhandenen Bürogebäudes der Vermieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Auftragnehmer“/„Wirtschaftsteilnehmer“) in Bonn, das Bundesbehörden aus dem IT- und Sicherheitsbereich, welche bereits in Bonn ansässig sind, überlassen werden soll und derzeitig an ein Telekommunikationsunternehmen vermietet ist. Die Laufzeit des Mietvertrages beginnt kurzzeitig nach dem Auslaufen des laufenden Bestandsmietvertrages. Gegenstand des Mietvertrages ist ein zeitnah freiwerdendes Bestandsgebäude, welches in den 90er Jahren errichtet und seitdem ununterbrochen an denselben Mieter vermietet wurde. Es handelt sich um ein klassisches Bürogebäude mit Tiefgarage in zentraler Lage in Bonn, dem Hauptsitz der unterzubringenden Behörde. Die Mietzeit beträgt 30 Jahre. Aufgrund des vorangegangenen Mietvertrages entspricht die Mietfläche bereits den grundlegenden Bedürfnissen der Verwaltung bzw. des IT-Bereichs. Sie hat insgesamt eine Größe von ca. 60.416 m², davon entfallen insgesamt 53.058 m² auf Büroflächen. Es sind 420 KFZ-Stellplätze in einer Tiefgarage sowie über 262 KFZ-Stellplätze auf oberirdischen Parkflächen enthalten. Das Mietobjekt bezieht sich auf den im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn von Beuel, Blatt 010529, Flur 68, Flurstücke 387, 388, 413 und 414 verzeichneten Grundbesitz der Vermieterin. Die Vermieterin hat für die Neuvermietung Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen. Diese umfassen, das Mietobjekt unter Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere energetisch gem. des Standards „KfW Effizienzgebäude-Stufe 40EE“ - zu sanieren und nichtmieterspezifische, jedoch mieterwechselübliche Renovierungsmaßnahmen vorzunehmen. Grundrissänderungen werden nicht erfolgen. In klar abgrenzbaren Teilen des Bestandsgebäudes, insbesondere in Teilen des Erd- und des Untergeschosses, wird die Mieterin einen mieterspezifischen – von der Vermieterin geduldeten - Mieterausbau auf eigene Kosten und Risiko, unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften in Eigenregie ausführen. Alle für diesen Mieterausbau erforderlichen Leistungen werden durch die Mieterin selbst in separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben und unabhängig von der Vermieterin beauftragt. Dieser mieterspezifische Mieterausbau ist bzgl. des Mietgegenstandes dahingehend begrenzt, als dass der ursprüngliche Nutzungszweck als Bürogebäude nicht berührt wird und kein Eingriff in die architektonische Grundstruktur oder die grundlegende Gebäudeeinteilung stattfinden wird.
Erfüllungsort
- Ort
- Bonn
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 21.12.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat C + G Montag Vermögensverwaltung KG, vertreten durch die Carl Richard Montag Förderstiftung erhalten.
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