2556/STB13 Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen
Auftraggeber: Bundesministerium für Verkehr · Berlin
Bundesministerium für Verkehr hat den Auftrag für Beratung in Berlin am 16.01.2026 vergeben, Zuschlag an LÄRMKONTOR GmbH.
LÄRMKONTOR GmbH Hamburg
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 16.01.2026
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 24.06.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Beratung: 2556/STB13 Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Auftrag umfasst einer gutachterliche Leistung mit dem Ziel, potenzielle Auswirkungen einer Änderung der IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Auftragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftrages, In der Leistungsbeschreibung ist zur Ermittlung der Verhältnismäßigkeit möglicher Lärm-schutzmaßnahmen die vom BMV vorgegebene sogenannte Schutzfallmethode gefordert. Die Praxis hat gezeigt, dass neben der Schutzfallmethode weitere Verfahren zur Anwen-dung gelangen. Aktuell werden bei der Überarbeitung der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmschR 97) diese verschie-denen Verfahren diskutiert. Im Rahmen dieses Gutachtens soll nun neben der Schutzfallmethode ein weiteres in der Praxis etabliertes Verfahren angewendet werden, um die Er-gebnisse zu validieren.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Berlin
Verlauf
- 24.06.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Auftragsänderung ist zur Ermittlung der Verhältnismäßigkeit möglicher Lärmschutzmaßnahmen wird die vom BMV vorgegebene Schutzfallmethode gefordert, erforderlich. In der Praxis werden hierneben jedoch weitere Verfahren mit Berücksichtigung der Effektivität und Effizienz…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat LÄRMKONTOR GmbH erhalten.
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