2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform
Auftraggeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr · Berlin
Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Berlin am 06.04.2024 vergeben, Zuschlag an T-Systems International GmbH.
T-Systems International GmbH Frankfurt am Main
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 06.04.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 27.11.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: 2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln. Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt. Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale …
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln. Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt. Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden. Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst die Weiterentwicklung der Schnittstelle zum Mobility Data Space (MDS). Damit auch „gebrokerte“ Daten aus der Mobilithek im MDS abgerufen werden können, sind hierfür umfangreiche Änderungen an der bestehenden Schnittstelle erforderlich.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 24.12.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderungen an der Schnittstelle zum MDS sind erforderlich geworden, weil sich die dem MDS zugrundeliegende IDS-Technologie anders entwickelt hat, als es bei Auftragserteilung des Hauptauftrags absehbar war.
- 21.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Die gesetzlich erforderlichen Weiterentwicklungen auf Grundlage der AFIR-Verordnung waren zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe im April 2021 noch nicht absehbar und könnten allein mit den vorhandenen Mitteln nicht umgesetzt werden. Eine Beteiligung an dem euro-päischen Projekt…
- 27.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Die gesetzlich erforderlichen Weiterentwicklungen auf Grundlage der AFIR-Verordnung waren zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe im April 2021 noch nicht absehbar und könnten allein mit den vorhandenen Mitteln nicht umgesetzt werden. Eine Beteiligung an dem euro-päischen Projekt…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat T-Systems International GmbH erhalten.
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