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Weilernach, Landkreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz)

NEMO GmbH

Auf einen Blick

In den Bekanntmachungen seit 31.10.2016 hat NEMO GmbH 2 Zuschläge von 2 Auftraggebern erhalten. Am häufigsten: IT-Dienstleistungen und Software. Zuschläge in 2 Bundesländern, vor allem Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Zuschläge
2
02.2025 bis 04.2025
Auftraggeber
2
Bundesländer
2
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg
ohne gültige Summe
2
0 nicht plausibel, 2 ohne Angabe, seit 31.10.2023

Zuschläge seit 31.10.2016: bis 12.12.2022 aus EU-weiten Bekanntmachungen auf TED (© Europäische Union), danach aus oeffentlichevergabe.de (CC0). Wiederholte Bekanntmachungen zählen einmal, Summen, die nach unseren Regeln nicht plausibel sind, und gemeinsame Beträge mehrerer Gewinner eines Loses zählen nicht mit. Stand 31.10.2026, 03:31 Uhr. So rechnen wir

Wo die Firma gewinnt

Zuschläge nach Bundesland des Auftrags

  • Nordrhein-Westfalen1
  • Baden-Württemberg1

Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0), bis 12.12.2022 EU-weite Bekanntmachungen aus TED (© Europäische Union), Stand 31.10.2026.

Nach Branche

Zuschläge nach Branche des Auftrags, von uns zugeordnet

  1. IT-Dienstleistungen1 Zuschlag
  2. Software1 Zuschlag

Wichtigste Auftraggeber

Zuschläge je Auftraggeber

  1. Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)1 Zuschlag
  2. Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg1 Zuschlag

Offene Ausschreibungen in diesen Branchen

Alle 2 Zuschläge

Zuschlag Auftraggeber Leistung laut Bekanntmachung Summe Angebote
22.04.2025 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Stuttgart, Baden-Württemberg SW-Pflege InfoZoom nicht veröffentlicht 1
18.02.2025 Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Bonn, Nordrhein-Westfalen externe Unterstützung für die Software Infozoom nicht veröffentlicht 1

Zuschläge seit 31.10.2016: bis 12.12.2022 aus EU-weiten Bekanntmachungen auf TED (© Europäische Union), danach aus oeffentlichevergabe.de (CC0). Wiederholte Bekanntmachungen zählen einmal, Summen, die nach unseren Regeln nicht plausibel sind, und gemeinsame Beträge mehrerer Gewinner eines Loses zählen nicht mit. Stand 31.10.2026, 03:31 Uhr.

So zitieren

Vergabeweiser: NEMO GmbH, öffentliche Aufträge und Zuschläge, Stand 31.10.2026, vergabeweiser.de/unternehmen/nemo-gmbh