Zum Inhalt springen

Magdeburg (Sachsen-Anhalt)

Looma GmbH

Auf einen Blick

In den Bekanntmachungen seit 30.10.2016 hat Looma GmbH 2 Zuschläge von 2 Auftraggebern erhalten. Am häufigsten: IT-Dienstleistungen.

Zuschläge
2
08.2023 bis 08.2024
Auftraggeber
2
Bundesland
1
Sachsen-Anhalt
ohne gültige Summe
1
0 nicht plausibel, 1 ohne Angabe, seit 30.10.2023

Zuschläge seit 30.10.2016: bis 12.12.2022 aus EU-weiten Bekanntmachungen auf TED (© Europäische Union), danach aus oeffentlichevergabe.de (CC0). Wiederholte Bekanntmachungen zählen einmal, Summen, die nach unseren Regeln nicht plausibel sind, und gemeinsame Beträge mehrerer Gewinner eines Loses zählen nicht mit. Stand 30.10.2026, 03:31 Uhr. So rechnen wir

Wo die Firma gewinnt

Zuschläge nach Bundesland des Auftrags

  • Sachsen-Anhalt2

Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0), bis 12.12.2022 EU-weite Bekanntmachungen aus TED (© Europäische Union), Stand 30.10.2026.

Nach Branche

Zuschläge nach Branche des Auftrags, von uns zugeordnet

  1. IT-Dienstleistungen1 Zuschlag

Wichtigste Auftraggeber

Zuschläge je Auftraggeber

  1. Landeshauptstadt Magdeburg1 Zuschlag
  2. Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt1 Zuschlag

Offene Ausschreibungen in dieser Branche

Alle 2 Zuschläge

Zuschlag Auftraggeber Leistung laut Bekanntmachung Summe Angebote
27.08.2024 Landeshauptstadt Magdeburg Magdeburg, Sachsen-Anhalt Rahmenvereinbarung für IT-Services für die Laufzeit von 4 Jahren in Form von Dienstleistungen für insgesamt 66 kommunale Schulen und Außenstellen zur Umsetzung des DigitalPaktes und nachfolgender Aufgaben nicht veröffentlicht 7 je Los
16.08.2023 Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt Magdeburg, Sachsen-Anhalt Wartungs- und Betreuungsarbeiten des Netzwerkes, sowie der Hard- und Software der LAF (IT-Service LAF) 2021-2024 nicht veröffentlicht –

Zuschläge seit 30.10.2016: bis 12.12.2022 aus EU-weiten Bekanntmachungen auf TED (© Europäische Union), danach aus oeffentlichevergabe.de (CC0). Wiederholte Bekanntmachungen zählen einmal, Summen, die nach unseren Regeln nicht plausibel sind, und gemeinsame Beträge mehrerer Gewinner eines Loses zählen nicht mit. Stand 30.10.2026, 03:31 Uhr.

So zitieren

Vergabeweiser: Looma GmbH, öffentliche Aufträge und Zuschläge, Stand 30.10.2026, vergabeweiser.de/unternehmen/looma-gmbh