Zum Inhalt springen

Weinheim, Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg)

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein Neckar e.V.

Lebensmittel

Auf einen Blick

In den Bekanntmachungen seit 01.11.2016 hat Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein Neckar e.V. 3 Zuschläge von 2 Auftraggebern erhalten. Am häufigsten: Lebensmittel. Im Median gingen bei den seit 01.11.2023 gewonnenen Losen 2 Angebote ein.

Zuschläge
3
11.2021 bis 06.2025
Auftraggeber
2
2× Stadt Weinheim
Bundesland
1
Baden-Württemberg
Angebote im Median
2
von 1 bis 4, 1-mal nur eines, seit 01.11.2023
ohne gültige Summe
2
1 nicht plausibel, 1 ohne Angabe, seit 01.11.2023

Zuschläge seit 01.11.2016: bis 12.12.2022 aus EU-weiten Bekanntmachungen auf TED (© Europäische Union), danach aus oeffentlichevergabe.de (CC0). Wiederholte Bekanntmachungen zählen einmal, Summen, die nach unseren Regeln nicht plausibel sind, und gemeinsame Beträge mehrerer Gewinner eines Loses zählen nicht mit. Stand 01.11.2026, 03:30 Uhr. So rechnen wir

Wo die Firma gewinnt

Zuschläge nach Bundesland des Auftrags

  • Baden-Württemberg3

Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0), bis 12.12.2022 EU-weite Bekanntmachungen aus TED (© Europäische Union), Stand 01.11.2026.

Nach Branche

Zuschläge nach Branche des Auftrags, von uns zugeordnet

  1. Lebensmittel3 Zuschläge

Wichtigste Auftraggeber

Zuschläge je Auftraggeber

  1. Stadt Weinheim2 Zuschläge
  2. Stadt Hemsbach1 Zuschlag

Offene Ausschreibungen in dieser Branche

Alle 3 Zuschläge

Zuschlag Auftraggeber Leistung laut Bekanntmachung Summe Angebote
11.06.2025 Stadt Weinheim Weinheim, Baden-Württemberg Mittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Weinheim nicht plausibel 1–2 je Los
03.07.2024 Stadt Weinheim Weinheim, Baden-Württemberg Mittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Weinheim nicht veröffentlicht 1–6 je Los
30.11.2021 Stadt Hemsbach Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg Mittagsverpflegung Stadt Hemsbach 1.247.017,40 € 3

Zuschläge seit 01.11.2016: bis 12.12.2022 aus EU-weiten Bekanntmachungen auf TED (© Europäische Union), danach aus oeffentlichevergabe.de (CC0). Wiederholte Bekanntmachungen zählen einmal, Summen, die nach unseren Regeln nicht plausibel sind, und gemeinsame Beträge mehrerer Gewinner eines Loses zählen nicht mit. Stand 01.11.2026, 03:30 Uhr.

So zitieren

Vergabeweiser: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein Neckar e.V., öffentliche Aufträge und Zuschläge, Stand 01.11.2026, vergabeweiser.de/unternehmen/arbeiterwohlfahrt-kreisverband-rhein-neckar-ev