45312310-3 Kategorie
CPV 45312310: Blitzschutzarbeiten
Der CPV-Code 45312310-3 steht für „Blitzschutzarbeiten“. Er ist eine Kategorie unter „Installation von Antennen“ (45312300). Darunter liegt 1 genauerer Code. In den letzten 12 Monaten fanden wir 234 Ausschreibungen mit diesem oder einem genaueren Code als Hauptgegenstand. Im Median 3 Angebote je Zuschlag (letzte 36 Monate). Gerade offen: 12 Ausschreibungen.
- Ausschreibungen in 12 Monaten
- 234
- nach dem Hauptcode der Bekanntmachung
- gerade offen
- 12
- Frist noch nicht abgelaufen
- Angebote im Median
- 3
- 257 Zuschläge mit Angabe
- mit nur einem Angebot
- 35 von 257
- 98 mit höchstens zwei
Ausschreibungen: Verfahren mit Aufforderung zum Angebot oder Teilnahmeantrag, erstmals veröffentlicht seit 30.10.2025. Zuschläge: seit 30.10.2023. Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0). Stand 30.10.2026, 03:31 Uhr. Gezählt wird der Hauptcode einer Ausschreibung, auch wenn er genauer ist als dieser Code. So rechnen wir
Einordnung im CPV
- 45000000 Bauarbeiten Abteilung
- 45300000 Bauinstallationsarbeiten Gruppe
- 45310000 Installation von elektrischen Leitungen Klasse
- 45312000 Installation von Alarmanlagen und Antennen Kategorie
- 45312300 Installation von Antennen Kategorie
- 45312310 Blitzschutzarbeiten Kategorie
Die ersten zwei Ziffern bezeichnen die Abteilung, die dritte die Gruppe, die vierte die Klasse und die fünfte die Kategorie. Die letzten drei Ziffern verfeinern die Kategorie. Die Ziffer nach dem Bindestrich ist eine Prüfziffer.
Genauere Codes
1 Code direkt darunter.
- 45312311 Installation von Blitzableitern14
Zahl rechts: Ausschreibungen in 12 Monaten.
Branche bei Vergabeweiser
Ausschreibungen mit diesem Code gehören bei uns zur Branche Elektroinstallation.
Offene Ausschreibungen mit CPV 45312310
Neueste Ergebnisse
Die letzten Zuschläge mit CPV 45312310 oder einem genaueren Code.
Typische Summen
Die mittlere Hälfte liegt zwischen 19.367 € und 59.183 €, Median 28.439 €.
n = 168 von 260 Zuschlägen. Bei 11 ist die angegebene Summe nicht plausibel, sie zählt nicht mit. Bei 81 keine Summe. Zuschläge der letzten 36 Monate.
Wer schreibt Blitzschutzarbeiten aus?
Die meisten Ausschreibungen in 12 Monaten.
- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen5 Ausschreibungen
- SBH | Schulbau Hamburg4 Ausschreibungen
- Landkreis Vechta4 Ausschreibungen
- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe4 Ausschreibungen
- Stadt Wuppertal3 Ausschreibungen
- Staatliches Baumanagement Weser-Leine3 Ausschreibungen
- Bundesstadt Bonn3 Ausschreibungen
- Stadtverwaltung Germersheim3 Ausschreibungen
Wer gewinnt?
Aus 260 Zuschlägen, letzte 36 Monate. Reihenfolge nach Zahl der Verfahren, mehrere Lose eines Verfahrens zählen dabei einmal.
- PB.PLAN Elektrotechnik GmbH18 Zuschläge
- Jebsen GmbH15 Zuschläge
- Hans Thormählen GmbH & Co. KG14 Zuschläge
- Theodor Baum GmbH14 Zuschläge in 13 Verfahren
- Heuer & Löbel GmbH12 Zuschläge
- BMB GmbH, Blitzschutz Montage Betrieb8 Zuschläge
- Pesa Blitzschutz GmbH7 Zuschläge
- Sts-Steuerungstechnik Spalj GmbH6 Zuschläge
Dazu 47 Zuschläge an Einzelunternehmen. Einzelunternehmen nennen wir nicht namentlich.
Häufige Fragen
Was bedeutet der CPV-Code 45312310?
Der CPV-Code 45312310-3 steht für „Blitzschutzarbeiten“. Er ist eine Kategorie unter „Installation von Antennen“ (45312300). Darunter liegt 1 genauerer Code.
Welche genaueren Codes gehören zu CPV 45312310?
Direkt darunter: 45312311 Installation von Blitzableitern.
Wie viele Ausschreibungen gibt es mit CPV 45312310?
Im Bekanntmachungsservice in den letzten 12 Monaten 234, rund 20 im Monat. Offen (Stand 30.10.2026): 12.
Wie viele Angebote gibt es bei Ausschreibungen mit CPV 45312310?
Im Median 3, aus 257 Zuschlägen der letzten 36 Monate. 35 davon hatten nur ein einziges Angebot.
Wie hoch sind Aufträge mit CPV 45312310?
Die mittlere Hälfte der Zuschläge liegt zwischen 19.367 € und 59.183 €, der Median bei 28.439 € (aus 168 Summen).
Quelle der CPV-Bezeichnungen
CPV 2008 aus EU Vocabularies (Amt für Veröffentlichungen der EU), Prüfziffern aus der Verordnung (EG) Nr. 213/2008, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe erlaubt