45112730-1 Kategorie
CPV 45112730: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün
Der CPV-Code 45112730-1 steht für „Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün“. Er ist eine Kategorie unter „Landschaftsgärtnerische Arbeiten“ (45112700). Genauere Codes gibt es darunter nicht. In den letzten 12 Monaten fanden wir 148 Ausschreibungen mit diesem Code als Hauptgegenstand. Im Median 4 Angebote je Zuschlag (letzte 36 Monate). Gerade offen: 7 Ausschreibungen.
- Ausschreibungen in 12 Monaten
- 148
- nach dem Hauptcode der Bekanntmachung
- gerade offen
- 7
- Frist noch nicht abgelaufen
- Angebote im Median
- 4
- 29 Zuschläge mit Angabe
- mit nur einem Angebot
- 3 von 29
- 4 mit höchstens zwei
Ausschreibungen: Verfahren mit Aufforderung zum Angebot oder Teilnahmeantrag, erstmals veröffentlicht seit 30.10.2025. Zuschläge: seit 30.10.2023. Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0). Stand 30.10.2026, 03:31 Uhr. Gezählt wird der Hauptcode einer Ausschreibung, auch wenn er genauer ist als dieser Code. So rechnen wir
Einordnung im CPV
- 45000000 Bauarbeiten Abteilung
- 45100000 Baureifmachung Gruppe
- 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten Klasse
- 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten Kategorie
- 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten Kategorie
- 45112730 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün Kategorie
Die ersten zwei Ziffern bezeichnen die Abteilung, die dritte die Gruppe, die vierte die Klasse und die fünfte die Kategorie. Die letzten drei Ziffern verfeinern die Kategorie. Die Ziffer nach dem Bindestrich ist eine Prüfziffer.
Genauere Codes
Kein genauerer Code
Darunter gibt es keinen genaueren Code.
Branche bei Vergabeweiser
Ausschreibungen mit diesem Code gehören bei uns zur Branche Garten- und Landschaftsbau.
Offene Ausschreibungen mit CPV 45112730
Neueste Ergebnisse
Die letzten Zuschläge mit CPV 45112730 oder einem genaueren Code.
Typische Summen
Die mittlere Hälfte liegt zwischen 130.224 € und 519.069 €, Median 236.254 €.
n = 14 von 32 Zuschlägen. Bei 4 ist die angegebene Summe nicht plausibel, sie zählt nicht mit. Bei 14 keine Summe. Zuschläge der letzten 36 Monate.
Wer schreibt diese Leistungen aus?
Die meisten Ausschreibungen in 12 Monaten.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus25 Ausschreibungen
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost8 Ausschreibungen
- Strassenbauamt Neustrelitz6 Ausschreibungen
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen5 Ausschreibungen
- DB InfraGO AG4 Ausschreibungen
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West3 Ausschreibungen
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord3 Ausschreibungen
- Stadt Delmenhorst3 Ausschreibungen
Wer gewinnt?
Aus 32 Zuschlägen, letzte 36 Monate. Reihenfolge nach Zahl der Verfahren, mehrere Lose eines Verfahrens zählen dabei einmal.
- Rudolf Schrader GmbH5 Zuschläge in 4 Verfahren
- ST GrünBau GmbH2 Zuschläge
- Heiss Landschaftsbau GmbH3 Zuschläge in 1 Verfahren
- MR Unterallgäu GmbH2 Zuschläge in 1 Verfahren
- Böttinger GmbH2 Zuschläge in 1 Verfahren
- Bernemann GmbH1 Zuschlag
- Schernthaner GmbH1 Zuschlag
- AKM Landschaft und Garten GmbH1 Zuschlag
Dazu 6 Zuschläge an Einzelunternehmen. Einzelunternehmen nennen wir nicht namentlich.
Häufige Fragen
Was bedeutet der CPV-Code 45112730?
Der CPV-Code 45112730-1 steht für „Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün“. Er ist eine Kategorie unter „Landschaftsgärtnerische Arbeiten“ (45112700). Genauere Codes gibt es darunter nicht.
Wie viele Ausschreibungen gibt es mit CPV 45112730?
Im Bekanntmachungsservice in den letzten 12 Monaten 148, rund 12 im Monat. Offen (Stand 30.10.2026): 7.
Wie viele Angebote gibt es bei Ausschreibungen mit CPV 45112730?
Im Median 4, aus 29 Zuschlägen der letzten 36 Monate. 3 davon hatten nur ein einziges Angebot.
Wie hoch sind Aufträge mit CPV 45112730?
Die mittlere Hälfte der Zuschläge liegt zwischen 130.224 € und 519.069 €, der Median bei 236.254 € (aus 14 Summen).
Quelle der CPV-Bezeichnungen
CPV 2008 aus EU Vocabularies (Amt für Veröffentlichungen der EU), Prüfziffern aus der Verordnung (EG) Nr. 213/2008, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe erlaubt