37500000-3 Gruppe
CPV 37500000: Spiele und Spielwaren; Schaustellerunternehmen
Der CPV-Code 37500000-3 steht für „Spiele und Spielwaren; Schaustellerunternehmen“. Er ist eine Gruppe unter „Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiele, Spielwaren, Handwerks- und Kunstbedarf sowie Zubehör“ (37000000). Darunter liegen 54 genauere Codes. In den letzten 12 Monaten fanden wir 115 Ausschreibungen mit diesem oder einem genaueren Code als Hauptgegenstand. Im Median 6 Angebote je Zuschlag (letzte 36 Monate). Gerade offen: 5 Ausschreibungen.
- Ausschreibungen in 12 Monaten
- 115
- nach dem Hauptcode der Bekanntmachung
- gerade offen
- 5
- Frist noch nicht abgelaufen
- Angebote im Median
- 6
- 48 Zuschläge mit Angabe
- mit nur einem Angebot
- 3 von 48
- 7 mit höchstens zwei
Ausschreibungen: Verfahren mit Aufforderung zum Angebot oder Teilnahmeantrag, erstmals veröffentlicht seit 31.10.2025. Zuschläge: seit 31.10.2023. Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0). Stand 31.10.2026, 03:31 Uhr. Gezählt wird der Hauptcode einer Ausschreibung, auch wenn er genauer ist als dieser Code. So rechnen wir
Einordnung im CPV
- 37000000 Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiele, Spielwaren, Handwerks- und Kunstbedarf sowie Zubehör Abteilung
- 37500000 Spiele und Spielwaren; Schaustellerunternehmen Gruppe
Die ersten zwei Ziffern bezeichnen die Abteilung, die dritte die Gruppe, die vierte die Klasse und die fünfte die Kategorie. Die letzten drei Ziffern verfeinern die Kategorie. Die Ziffer nach dem Bindestrich ist eine Prüfziffer.
Genauere Codes
4 Codes direkt darunter, über alle Stufen 54.
- 37510000 Puppen2
- 37520000 Spielwaren5
- 37530000 Einrichtungen für Vergnügungsparks, Tisch- oder Gesellschaftsspiele106
- 37540000 Spielautomaten0
Zahl rechts: Ausschreibungen in 12 Monaten.
Branche bei Vergabeweiser
Ausschreibungen mit diesem Code ordnen wir keiner unserer Branchen zu. Genauere Codes gehören zu diesen Branchen:
Offene Ausschreibungen mit CPV 37500000
Neueste Ergebnisse
Die letzten Zuschläge mit CPV 37500000 oder einem genaueren Code.
Wer schreibt diese Leistungen aus?
Die meisten Ausschreibungen in 12 Monaten.
- Wallfahrtsstadt Werl5 Ausschreibungen
- Gemeinde Groß Pankow ( Prignitz)4 Ausschreibungen
- Stadt Langenfeld Rhld.4 Ausschreibungen
- mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR3 Ausschreibungen
- Amt Gransee und Gemeinden, Fachbereich II3 Ausschreibungen
- Stadt Eschweiler2 Ausschreibungen
- Regionalverband Ruhr2 Ausschreibungen
- Stadt Rotenburg (Wümme)2 Ausschreibungen
Wer gewinnt?
Aus 48 Zuschlägen, letzte 36 Monate. Reihenfolge nach Zahl der Verfahren, mehrere Lose eines Verfahrens zählen dabei einmal.
- Quappen Holzbau GmbH12 Zuschläge in 2 Verfahren
- KOMPAN GmbH4 Zuschläge in 2 Verfahren
- Berliner Seilfabrik GmbH & Co.2 Zuschläge
- Spiel-Bau GmbH2 Zuschläge
- Doehring GmbH & Co.KG9 Zuschläge in 1 Verfahren
- Junior Spielplatzgeräte GmbH3 Zuschläge in 1 Verfahren
- Vinci Play GmbH2 Zuschläge in 1 Verfahren
- Jetzt kommt Kurth GmbH & Co KG1 Zuschlag
Dazu 8 Zuschläge an Einzelunternehmen. Einzelunternehmen nennen wir nicht namentlich.
Häufige Fragen
Was bedeutet der CPV-Code 37500000?
Der CPV-Code 37500000-3 steht für „Spiele und Spielwaren; Schaustellerunternehmen“. Er ist eine Gruppe unter „Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiele, Spielwaren, Handwerks- und Kunstbedarf sowie Zubehör“ (37000000). Darunter liegen 54 genauere Codes.
Welche genaueren Codes gehören zu CPV 37500000?
Direkt darunter: 37510000 Puppen; 37520000 Spielwaren; 37530000 Einrichtungen für Vergnügungsparks, Tisch- oder Gesellschaftsspiele; 37540000 Spielautomaten.
Wie viele Ausschreibungen gibt es mit CPV 37500000?
Im Bekanntmachungsservice in den letzten 12 Monaten 115, rund 10 im Monat. Offen (Stand 31.10.2026): 5.
Wie viele Angebote gibt es bei Ausschreibungen mit CPV 37500000?
Im Median 6, aus 48 Zuschlägen der letzten 36 Monate. 3 davon hatten nur ein einziges Angebot.
Quelle der CPV-Bezeichnungen
CPV 2008 aus EU Vocabularies (Amt für Veröffentlichungen der EU), Prüfziffern aus der Verordnung (EG) Nr. 213/2008, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe erlaubt