Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages des Kreises Lippe über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Kreis Lippe
Auftraggeber: Kreis Lippe · Detmold
Kreis Lippe hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Kreis Lippe angekündigt.
Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
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- Personenbeförderung: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages des Kreises Lippe über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Kreis Lippe
- Wo
- Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- 05.11.2025
- Laufzeit
- 60 Monate
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Kreis Lippe ist Aufgabenträger gemäß § 3 des Gesetzes über den Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG). Die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe GmbH (KVG Lippe) ist die Aufgabenträgerorganisation des Kreises Lippe. Sie unterstützt den Kreis bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und führt die Ausschreibung als Vergabestelle durch. Sie ist im Rahmen des vorliegenden Vertrages berechtigt, den Kreis zu vertreten und Erklärungen für ihn abzugeben. Der Kreis Lippe beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind öffentliche …
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Der Kreis Lippe ist Aufgabenträger gemäß § 3 des Gesetzes über den Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG). Die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe GmbH (KVG Lippe) ist die Aufgabenträgerorganisation des Kreises Lippe. Sie unterstützt den Kreis bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und führt die Ausschreibung als Vergabestelle durch. Sie ist im Rahmen des vorliegenden Vertrages berechtigt, den Kreis zu vertreten und Erklärungen für ihn abzugeben. Der Kreis Lippe beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) gemäß §44 PBefG namens „Limo“ in dem Bedienungsgebiet „Lage, Leopoldshöhe, Oerlinghausen“ im Kreis Lippe. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 135.000KM Besetzkilometer pro Jahr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste wird der ÖDA den Betreiber zur Erfüllung von Vertriebsaufgaben verpflichten. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Umfang des Bediengebiets sowie der Haltestellen, der Angebotszeiten, das Tarifangebot und Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der ÖDA-Laufzeit wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienbedarfsverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Kreis Lippe
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA45
Verlauf
- 05.11.2025 Vorinformation veröffentlicht
- 03.02.2026 Vorinformation veröffentlicht · Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vorabbekanntmachung war die Ausschreibung von zwei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen geplant, die jeweils eines der beiden Bedienungsgebiete betrafen. Zwischenzeitlich hat der Kreis Lippe entschieden, nur einen öffentlichen…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
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