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Zuschlag erteilt nicht angegeben (national) · veröffentlicht am 12.09.2025

Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO

Auftraggeber: DIPF Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation · Frankfurt am Main

DIPF Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation hat den Auftrag für „Gemäß §30 (1) UVgO“ in Frankfurt am Main am 11.09.2025 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.

Zuschlag an

Gewinner nicht veröffentlicht

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
11.09.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 12.09.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO
Wo
Frankfurt am Main, Hessen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.09.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand der Leistung ist eine externe Beratung für das DIPF im Zusammenhang mit Drittmittelvorhaben, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des EU-Beihilferechts und des nationalen Steuerrechts. Ziel ist die rechtskonforme Einordnung, Durchführung und Dokumentation wirtschaftlicher Tätigkeiten im Kontext wissenschaftlicher Forschung sowie die strukturelle und prozessuale Optimierung entsprechender Abläufe. Umfang 200 Personenstunden. Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO

Erfüllungsort

Ort
60323 Frankfurt am Main
Bundesland
Hessen
NUTS
DE7

Verlauf

  1. 12.09.2025 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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